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Verpflegungskosten während Seminarteilnahme nicht bewilligt.

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see-see
Apr 2018 bearbeitet

Im juni haben wir der GF mitgeteilt, dass im September + Oktober drei unserer BRMs zu Schulungen gehen werden. Wir haben die anfallenden Kosten mitgeteilt, und zwar aufgeschlüsselt in Seminarkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungskosten. GF hat dies beanstandet und mitgeteilt, dass sie so nicht zustimmen könne. Es sei nicht möglich, die Gesamtkosten abzusetzen, wenn die Kosten in dieser Weise aufgeschlüsselt sind. Neben den Übernachtungskosten stünde auch dem BR nur die im Betrieb übliche Auslöse (20 Euro pro Tag) zu. Hat er recht?

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Community-Antworten (4)

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Doug1970

18.08.2008 um 15:32 Uhr

Hallo See-See, nein hat er nicht. Der Arbeitgeber ist verpflichted alle Kosten für Schulungsmaßnahmen für BR´s zu tragen. Dazu gehören Schuluingskosten,Übernachtungskosten und die Verpflegungskosten auch wenn sie höher sind als der Spesensatz. Sorrry habe den Paragraphen nicht parat. Gruß Doug

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Fuxx

18.08.2008 um 16:31 Uhr

Hallo wie wärs mit §40 BetrVG?

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rolfo2

18.08.2008 um 16:48 Uhr

Die Haushaltsersparnis kann der AG ggf. von den Verpflegungskosten abziehen.

siehe Urteil:

KOSTEN DES BETRIEBSRATS - ANRECHNUNG EINER HAUSHALTSERSPARNIS BEI SEMINARTEILNAHME

Das LAG Nürnberg hat kürzlich entschieden (Beschl. v. 26.07.2004, Az.: 9 (7) TaBV 51/02), dass die vom Arbeitgeber zu tragenden Verpflegungskosten der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einem Seminar gemäß §§ 37 Abs.6, 40 Abs. 1 BetrVG um die - sich aus § 1 Abs. 1 und Abs. 3 SachbezVO ergebenden - Pauschbeträge (sog.Haushaltsersparnis) reduziert werden können, soweit im Betrieb keine Reisekostenregelung gilt.

  • ergibt für den vollen Tag = € 6,84
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Rapper22

19.08.2008 um 14:47 Uhr

Hallo see-see,

jetzt muß ich aber einen Tag später noch meinen Senf dazugeben. Wenn ein BRM zu einem Seminar fährt, hat der AG alle anfallenden Kosten dafür zu tragen (§ 37 (6)BetrVG). In der Regel ist es so, dass neben den Seminarkosten die Kosten für das Hotel anfallen. Zwischen dem Seminaranbieter und dem Hotel wird in Regel auch immer eine Vollpension abgeschlossen, heist, neben den Kosten für das Zimmer sind dort auch Verpflegungskosten für Frühstück, Mittag und Abendessen enthalten. Der Seminaranbieter stellt dann noch Getränke (Kaffee, Wasser, Saft etc.) wärend des Seminars, die wiederum in den Seminarkosten enthalten sind. Somit hat der AG nur die Seminarkosten, die Hotelkosten (Vollpension) und die Fahrkosten zu tragen. Anderst wäre es, wenn das BRM die Verpflegung selbst zahlen müßte, dann kann er die vollen Kosten beim AG abrechnen, abzüglich dieser, von rolfo2 genannten 6,84 €.

Rapper22

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