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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Muss der Arbeitgeber Verpflegungskosten bezahlen

A
alraune
Sep 2023 bearbeitet

Hallo , wir haben Anfang Januar eine Inhousschulung für den Betriebsrat, von 4 Tagen. Der AG übernimmt die Seminarkosten. Uneinigkeit gibt es bei den Verpflegungskosten für das Mittagessen, Kaffee und alkoholfreie Getränke. Der AG will nur für Kaffee und alkoholfreie Getränke bezahlen. Einige Mitglieder des BR sind der Meinung er müsse auch das Mittagessen bezahlen, andere meinen Kaffee und Getränke würden reichen. Begründung ist, wenn ich normal an meinem Arbeitsplatz arbeite, bekomme ich das Essen ja auch nicht bezahlt, warum also bei einer BR Schulung. Das wäre ungerecht den anderen Mitarbeitern gegenüber. Wie sieht dazu die Rechtslage aus ? Vielen Dank schon mal im Voraus.

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Community-Antworten (6)

P
Pickel

03.09.2023 um 14:10 Uhr

Zumindest gesetzlich gibt es definitiv keinen Anspruch. Ein individueller Anspruch wäre höchst ungewöhnlich.

T
Tagträumer1

03.09.2023 um 16:32 Uhr

Aus welchem Grund sollte der AG Mittagessen bezahlen?! Kann sich jeder selber verpflegen, wie sonst auch.

M
Muschelschubser

04.09.2023 um 00:03 Uhr

Ich würde mich daran orientieren, wie im Betrieb generell mit Verpflegung bei Seminaren umgegangen wird. Anders geht es auch gar nicht, denn die Kernfrage ist ob nach BetrVG eine Vorteilsnahme oder Benachteiligung hergeleitet werden kann. Und dafür braucht es eine Benchmark.

S
seehas

04.09.2023 um 09:08 Uhr

Bei externen Seminaren ist die Verpflegung in der Regel im Preis inbegriffen. Bei einem Inhouse-Seminar spart der Arbeitgeber Kosten für Anreise und Übernachtung. Warum will er dann auch noch bei der Verpflegung knickrig sein? Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Aber natürlich den Hinweis, das in Zukunft wieder Seminare gebucht werden, bei denen höhere Kosten entstehen.

X
XYZ68

04.09.2023 um 09:26 Uhr

Um solchen Diskussionen aus dem Weg zu gehen, findet unser Inhouse Seminar extern statt. (Macht der Arbeitgeber bei bestimmten Meetings übrigens auch).

K
Kehler

04.09.2023 um 09:48 Uhr

Bei uns gibt es eine Regelung. Wenn die Schulung eine gewissen Stundenzahl hat, geht das Mittagessen auf kosten des AG. Egal ob BR Schulung oder sonstige Schulung.

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