Spesenabrechnung und Seminarkosten
Folgende Frage zwei unserer BR Mitgliederinnen waren jetzt auf 3 Seminare (wir arbeiten in einer kleineren Druckerei) , die Geschäftsleitung hat immer unsere genehmigungen durchgefaxt dort stand auch ein Pauschbetrag drauf für Verpflegung. Ich habe in unserem Personalbüro gefragt obes auch Spesen für Auswärtide Tätigkeiten gibt (kenne mich selber nicht damit aus ),man sagt ja und wir bekamen jetzt 24 Euro pro Tag ,jetzt kommt man an und sagt das die 24 Euro voll mit den Verpflegungskosten ,verrechnet werden . Das heisst das wir das ganze Geld zurückzahlen müssen . Im Prinzip sind aber dann ja nur die Verpflegungskosten bezahlt und wir müssen dann selber die teuren Getränke im Hotel zahlen ? Für Mitarbeiterinnen wie wir die nicht viel verdienen ,heisst das dann in Zukunft auf dem Zimmer bleiben und Wasser trinken. Ist das alles so richtig ?
Community-Antworten (24)
28.07.2010 um 00:54 Uhr
annwemarie, wenn Deine Kollegen des Abends in die Kneipe gehen, bekommen diese dan auch Spesen? Langsam versteh ich die Welt nicht mehr.
28.07.2010 um 00:56 Uhr
Wie ist denn die Spesenformel?
28.07.2010 um 01:00 Uhr
Ihr bekommte die Seminarkosten, Übernachtungskosten sowie Verpflegung erstattet. Dein privates Vergnügen am Abend, ist Dein Problem.
28.07.2010 um 01:03 Uhr
Spesen sind ein Mehraufwand für AN die sich daheim nicht verpflegen können da sie außerhalb sind. Da du beim Seminar Vollverpflegung hast, hast du also keinen Mehraufwand. Ergo: Spesen is nicht, es sei denn ihr habt echt nen super lieben und sozialen AG...
Und wenn ich jetzt noch weiter schreibe, bekomme ich wieder Schimpfe, gell Kölner? ;-)))
28.07.2010 um 01:10 Uhr
@annwemarie ...Ist das alles so richtig ?...
Jeep!
28.07.2010 um 01:19 Uhr
Immie Genau genommen nciht ;-)))) aber ich will jetzt echt nciht verwirren ;-)))
28.07.2010 um 01:20 Uhr
@DJ Haste schon;-)
28.07.2010 um 01:24 Uhr
Immie Recht, verwirrt, oder beides??? Schau mal Pro 7 - nicht übel ;-)))
28.07.2010 um 01:50 Uhr
DJ, Was Bitteschön ist an Immie´s Ausführung denn nicht richtig. Bin auch verwirrt!
28.07.2010 um 02:18 Uhr
rainerw wenn ich das jetzt schreibe, machen wir AG´s klüger ;-))) willst du das?
28.07.2010 um 02:25 Uhr
Meinst Du AG lernen dazu? grins
28.07.2010 um 02:30 Uhr
Oh ich befürchte gerade bei der Info ja, es irritiert mich aber, dass du nciht weißt was ich meine ;-))) Das Thema war hier schon mal ;-)))
28.07.2010 um 02:33 Uhr
Hast Du mal auf die Uhr geschaut, da hat die Registerkarte in meinem Kopf schon zu.
28.07.2010 um 02:33 Uhr
@DJ Du denkst die kennen das nicht?
28.07.2010 um 02:37 Uhr
Immie, dass du die kennst weiß ich ja ;-))))
28.07.2010 um 02:38 Uhr
Von daher hast du ja genaugenommen nicht ganz Recht ;-)))
28.07.2010 um 02:41 Uhr
@DJ Du meinst den An-und Abreisetag? Was ist das hier? Rate mal mit Ro....? :-))
28.07.2010 um 02:44 Uhr
Immie Oh, habe den Link nicht nachgesehen. Ich dachte das wäre die Geschichte mit dem Geldwerten Vorteil ;-)))
28.07.2010 um 02:48 Uhr
@DJ Jtzt aber... Zähne putzen und ab ins Bett ;-))
28.07.2010 um 02:50 Uhr
hey, warum? Ich habe Recht und mehr sag ich ja auch nciht dazu ;-))) Meine Bettkarten sind noch nciht gelocht ;-))))
28.07.2010 um 02:52 Uhr
Dann darfst du jetzt vor dem Schlafen gehen ausführlich erklären, warum du das denkst. Ich werde deinen aufsatz aber erst morgen lesen. Gehe jetzt lochen:-))
28.07.2010 um 02:52 Uhr
Meine Doch. Wünsche euch noch was. Nächtle
28.07.2010 um 02:55 Uhr
Tse tse tse....
Na ihr wisst ja, wie ihr mich erreichen könnt ;-)
28.07.2010 um 11:05 Uhr
Na da gucken wir doch mal, was der geschätzte Forenbetreiber in seiner Seminar-FAQ schreibt:
"Haftet der Arbeitgeber für Spesen?
Meistens werden die Spesen für den Reise-Transfer in einer Reisekostenordnung des Betriebes geregelt. Es gibt keine feste Verordnung, aber generell ist der Arbeitgeber verpflichtet, Spesen in finanziellem Rahmen zu zahlen. Die Pauschalbeträge der Lohnsteuer-Richtlinien können vom Arbeitgeber festgesetzt werden.
BAG Beschluss vom 29.01.1974 - 1 ABR 34/73 Werden in einem Betrieb die im Auftrag des Arbeitgebers von Arbeitnehmern ausgeführten Reisen allgemein nach LStR 1972 Abschn. 21 abgerechnet, dann gilt diese Regelung auch für Reisen von Betriebsratsmitgliedern, die diese zur Wahrnehmung der ihnen nach dem BetrVerfG obliegenden Aufgaben ausführen müssen. Eine gegenüber den Arbeitnehmern des Betriebes günstigere Regelung verstieße gegen BetrVerfG § 78 Satz 2.
Es gilt: Erfolgt die Abrechnung der Spesenabrechnung nach Vorgabe der steuerrechtlichen Pauschalbeträge, sind keine Einzelbelege als Nachweis vorzulegen. Die Pauschalbeträge werden, je nach zeitlichem Aufwand der Dienstreise, ausgezahlt. Die Firmen prüfen regelmäßig die im § 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 2 ff. EstG angegebenen, steuerrechtlichen Verpflegungspauschalen.
Danach gilt folgende Staffel:
Abwesenheit:
mehr als 24 Stunden, ein Pauschbetrag von 24 €, weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden, ein Pauschbetrag von 12 €, weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden, ein Pauschbetrag von 6 €. Werden auf der Dienstreise kostenlose Mahlzeiten verzehrt, sind die Spesensätze nach der in 2006 vorgeschriebenen Sachbezugsverordnung zu kürzen.
Für das Frühstück: 1,48 € Für das Abendsessen: 2,64 € Für das Mittagessen: 2,64 €
Beispiel:
Spesen 12,00 €
- Frühstück 1,48 €
- Mittagessen 2,64 € Spesenbetrag 7,88 €
Erfolgt die Spesenabrechnung nicht nach o.g. Beispiel, gibt es die Möglichkeit nach Einzelbelegen abzurechnen.
BAG Beschluss vom 29.04.1975 - 1 ABR 40/74 ... Spesen für Reisetage ("Zehrgeld") hat der Arbeitnehmer (Betriebsrat) zu belegen, es sei denn, dass eine betriebliche Reisekostenregelung oder die betriebliche Praxis die Pauschalierung zulassen ..."
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