Übernahme der Verpflegungskosten bei Fortbildungen
Hallo zusammen, wir sind gerade dabei eine BV zum Thema Fortbildung mit unserem AG zu schreiben. Einen strittigen Punkt gibt es noch: Wir möchten, dass der AG sich auch an den Verpflegungskosten der MA bei Fortbildungen beteiligt. Hierbei soll diese Regelung nur Fortbildungen betreffen, die für die Qualitässicherung oder für das Profil einer Einrichtung notwendig sind. Der AG will die Fortbildungskosten voll übernehmen, aber bei der Übernahme der Verpflegungskosten/ Verpflegungszuschuss sperrt er sich! -noch- In wie weit kann/muß/sollte sich der AG beteiligen? Ab welchen Betrag gibt es womöglich ein Problem mit Sachbezugsfreigrenze? Ab welcher Höhe des Verpflegungszuschusses liegt ein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor?
Community-Antworten (6)
01.03.2012 um 18:40 Uhr
"Der AG will die Fortbildungskosten voll übernehmen, aber bei der Übernahme der Verpflegungskosten/ Verpflegungszuschuss sperrt er sich! -noch-"
Ich empfehle "Mahlzeiten an Arbeitnehmer bei Fortbildungsveranstaltungen" zu googlen ...
01.03.2012 um 14:40 Uhr
Der AG muss hier gar nicht. Denn er muss ja auch den Koll. im Betrieb das Essen nicht zahlen. Also wieso sollen hier ein Teil bessergestellt werden?
Die Steuer gleich ggf. ja Mehrkosten durch die Pauschbeträge aus.
01.03.2012 um 14:52 Uhr
Etwas anderes könnte gelten, wenn im Betrieb üblicherweise eine Verpflegungspauschale bei Dienstreisen gezahlt werden würde
01.03.2012 um 16:30 Uhr
Vielleicht gibt es eine Regelung in eurem Tarifvertrag bezüglich Reisekostenpauschalen?
01.03.2012 um 18:39 Uhr
die sogenannte "Haushaltsersparnisse" (siehe auch Steuerecht) kann er allemal fordern. Dies sind aber äußerst überschaubare Beträge.
Für mich stellt sich die Frage, welche Art von Fortbildung es ist.
Eine mir bekannte Regelung:
- Wenn Fortbildung zwingend erforderlich, weil neue Arbeitsmethoden etc. eingeführt werden und das Hauptinteresse beim AG liegt, zahlt der AG alles.
- Wenn der Fortbildungsnutzen auch der beruflichen Allgemeinqualifizierung (Arbeitsmarktchancen") dient, übernimmt der AN einen Anteil der Nebenkosten. -Wenn der Fortbildungsnutzen überwiegend der beruflichen Allgemeinqualifizierung dient, übernimmt der AN die Nebenkosten selbst.
Das ist natürlich nur grob dargestellt - aber eben Verhandlungssache
03.03.2012 um 08:03 Uhr
das war ein guter TIP danke
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