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Arbeitgeber stellt Information des BR an MA in Frage

H
hiddenone
Nov 2016 bearbeitet

Kann der Arbeitgeber dem BR untersagen Schichtführern einen Auszug des BetrVG via Mail zur verfügung zu stellen ?

Mit anderen Worten, unser Arbeitgeber will Schulungsmaßnahmen ausserhalb der Arbeitszeit (direkt vor und nach Schichtende), nicht aber während der Arbeitszeit gegen die Zustimmung des Betriebsrates durchführen!

Der BR sieht hier eine weitere Leistungsverdichtung und beeinträchtigung der Ruhezeiten

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Community-Antworten (2)

A
AlterMann

28.01.2013 um 14:14 Uhr

Ooch, da würde ich dem AG doch gleich noch einen Auszug mitschicken. (Umfang der Mitbestimmung, Einigungsstelle, strafbare Behinderung der BR-Arbeit, und und und...) Und einen Beschluss für eine Schulung: Thema Behinderung der BR-Arbeit. Und ggfs. einen Termin für die nächste Betriebsversammlung. Und den Beschluss, in dieser Sache einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen.

Geht's noch? Ihr seid die Guten ;-)

G
gironimo

28.01.2013 um 19:30 Uhr

Der AG kann weder Untersagen, dass der BR seine Kollegen (Schichtführer gehören ja auch dazu) informiert, noch kann er Schulungsmaßnahmen außerhalb der Arbeitszeit ohne BR durchführen.

Ich würde - wie AlterMann schon anregt, dem AG mitteilen, das er die Rechte des BR bei der Verteilung der Arbeitszeit und bei betrieblichen Fortbildungsmaßnahmen zu beachten hat.

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