Arbeitgeber stellt Information des BR an MA in Frage
Kann der Arbeitgeber dem BR untersagen Schichtführern einen Auszug des BetrVG via Mail zur verfügung zu stellen ?
Mit anderen Worten, unser Arbeitgeber will Schulungsmaßnahmen ausserhalb der Arbeitszeit (direkt vor und nach Schichtende), nicht aber während der Arbeitszeit gegen die Zustimmung des Betriebsrates durchführen!
Der BR sieht hier eine weitere Leistungsverdichtung und beeinträchtigung der Ruhezeiten
Community-Antworten (2)
28.01.2013 um 14:14 Uhr
Ooch, da würde ich dem AG doch gleich noch einen Auszug mitschicken. (Umfang der Mitbestimmung, Einigungsstelle, strafbare Behinderung der BR-Arbeit, und und und...) Und einen Beschluss für eine Schulung: Thema Behinderung der BR-Arbeit. Und ggfs. einen Termin für die nächste Betriebsversammlung. Und den Beschluss, in dieser Sache einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen.
Geht's noch? Ihr seid die Guten ;-)
28.01.2013 um 19:30 Uhr
Der AG kann weder Untersagen, dass der BR seine Kollegen (Schichtführer gehören ja auch dazu) informiert, noch kann er Schulungsmaßnahmen außerhalb der Arbeitszeit ohne BR durchführen.
Ich würde - wie AlterMann schon anregt, dem AG mitteilen, das er die Rechte des BR bei der Verteilung der Arbeitszeit und bei betrieblichen Fortbildungsmaßnahmen zu beachten hat.
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