Erstellt am 28.01.2013 um 13:14 Uhr von AlterMann
Ooch, da würde ich dem AG doch gleich noch einen Auszug mitschicken. (Umfang der Mitbestimmung, Einigungsstelle, strafbare Behinderung der BR-Arbeit, und und und...)
Und einen Beschluss für eine Schulung: Thema Behinderung der BR-Arbeit.
Und ggfs. einen Termin für die nächste Betriebsversammlung.
Und den Beschluss, in dieser Sache einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen.
Geht's noch?
Ihr seid die Guten ;-)
Erstellt am 28.01.2013 um 18:30 Uhr von gironimo
Der AG kann weder Untersagen, dass der BR seine Kollegen (Schichtführer gehören ja auch dazu) informiert, noch kann er Schulungsmaßnahmen außerhalb der Arbeitszeit ohne BR durchführen.
Ich würde - wie AlterMann schon anregt, dem AG mitteilen, das er die Rechte des BR bei der Verteilung der Arbeitszeit und bei betrieblichen Fortbildungsmaßnahmen zu beachten hat.