Information zu Versetzungen
Hallo zusammen, in unserem Betrieb sollen acht Mitarbeiter intern versetzt werden. Lt. dem Fitting 29 Auflage müssen uns alle relevanten Information zur Verfügung zur gestellt werden, um über die Versetzungen Entscheiden zu können. Da es bei uns keine Eingruppierung gibt, will der AG uns keine Information zur Bezahlung machen. Bzw die Bezahlung hatte er uns damals bei den Einstellungen mitgeteilt. Wir sollen und die Daten von damals aus den Ordner beschaffen. Da sich die Gehälter verändert haben, sollte der AG uns diese Information mitteilen. Es ist für uns schwierig hier richtig zu reagieren. Hat jemand Hinweise?
Community-Antworten (2)
13.08.2018 um 23:31 Uhr
Man kann Einsicht in die Bruttolohn Gehaltslisten beantragen per Beschluss in der nächsten Sitzung.
Der AG muss dem BRV (oder eine dafür bestimmte Person) diese Informationen dann zeigen, dieser darf sich Notizen machen. Achtet auch auf Prämien, Zulagen Sondervergütungen...
Paragraph 80, Absatz 2, Satz 2 BetrVG
14.08.2018 um 06:21 Uhr
Die Frage ist ob ihr diese Informationen für eure Entscheidung braucht. So wie ich das versteh soll sich das Gehalt der Mitarbeiter nicht ändern bzw. Es gibt für diese Tätigkeiten keine festgelegten Eingruppierungen. Was wollt ihr dann mit der Information zum Gehalt?
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