Erstellt am 13.08.2018 um 21:31 Uhr von MutterJutta
Man kann Einsicht in die Bruttolohn Gehaltslisten beantragen per Beschluss in der nächsten Sitzung.
Der AG muss dem BRV (oder eine dafür bestimmte Person) diese Informationen dann zeigen, dieser darf sich Notizen machen.
Achtet auch auf Prämien, Zulagen Sondervergütungen...
Paragraph 80, Absatz 2, Satz 2 BetrVG
Erstellt am 14.08.2018 um 04:21 Uhr von BRHamburg
Die Frage ist ob ihr diese Informationen für eure Entscheidung braucht. So wie ich das versteh soll sich das Gehalt der Mitarbeiter nicht ändern bzw. Es gibt für diese Tätigkeiten keine festgelegten Eingruppierungen. Was wollt ihr dann mit der Information zum Gehalt?