Erstellt am 05.04.2019 um 07:27 Uhr von ExBoMa
Ja, das war wirklich schlimm. Das ist einer der typischen Anfängerfehler, die absolut nicht passieren dürfen.
Folgendes Vorgehen würde ich in der Situation machen: Der BRV geht auf die Direktion zu und erläutert in einem Gespräch, dass es sich hier um ein Anfängerfehler eines BRM handelt (möglichst ohne dessen Namen zu nennen) und nicht wieder vorkommen wird. Er sollte der Direktion glaubhaft versichern, das Thema innerhalb des BR besprochen zu haben, das BRM "gerügt" zu haben und Maßnahmen ergriffen zu haben, dass so etwas in der Zukunft nicht wieder vorkommt.
Frage: Hast Du die Email selber von der Direktion bekommen, haben alle BRMs die bekommen oder hat der BRV die erhalten?
Du bist hoffentlich nicht der BRV?!? Dann sähe die Situation nochmals deutlich verschärfter aus.
Wenn Du noch keine Schulungen besucht hast, must Du das so schnell wie möglich nachholen!
Erstellt am 05.04.2019 um 08:02 Uhr von Kratzbürste
Ich würde da gar nichts machen. Es handelt sich nicht um ein Betriebsgeheimnis, dass jemand eingestellt wird. Und den Namen vorab zu nennen, der in ein bis zwei Wochen ohnehin bekannt wird.....
Sturm im Wasserglas.
Erstellt am 05.04.2019 um 08:13 Uhr von ExBoMa
Ja, Kratzbürste hat Recht damit, dass so etwas oft ein Sturm im Wasserglas ist. Trotz alle dem darf so etwas nicht vorkommen.
Das Gesetz:
Betriebsverfassungsgesetz
§ 79 Geheimhaltungspflicht
(1) Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Betriebsrat bekannt geworden und vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet worden sind, nicht zu offenbaren und nicht zu verwerten....
Das Gespräch mit der AG Seite würde ich auf alle Fälle suchen. Wenn es dann unangenehm werden sollte, beruft Euch auf den Teil "...und vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet …", das machen die meisten AG bei solchen Sachen in der Regel nicht.
Erstellt am 05.04.2019 um 09:13 Uhr von mfjojo
Soweit schon mal danke Euch zwei!
Das mit § 79 hatte ich auch schon so gesehen. Sie hatte die Mail an alle geschrieben, wir sind nur 3 Personen...
Und ich der neue :-)
Und von Geheimhaltung war keine rede!
Der Mann war ja auch zum Probearbeiten da da war er auch nicht unsichtbar...
Erstellt am 05.04.2019 um 09:58 Uhr von Pjöööng
Ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis ist das in aller Regel nicht. Zudem müsste dann der Arbeitgeber dieses auch ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet haben.
Rechtlich ist das Verhalten vermutlich auch nicht zu beanstanden. Allerdings ist der Eindruck, der BR bestünde aus Plaudertaschen hier auch nicht ganz zu vermeiden.
Ich für meinen Teil würde hier als Vorsitzender das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, ihm sagen dass das Thema in einer Sitzung bespriochen wurde und damit erledigt sei. Irgendwelche Erklärungen wie "Anfängerfehler" würde ich keines falls abgeben. Das Verhaltebn war ungeschickt, aber rechtlich nicht zu beanstanden!
Was mich allerdings erheblich beunruhigen würde, wäre der Ton, die Art und Weise wie die GF mit Euch korrespondiert. Hier habt Ihr eine riesige Baustelle!
Erstellt am 05.04.2019 um 10:08 Uhr von wdliss
@ExBoMa: Ich glaube kaum, dass die Einstellung eines neuen MA ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis ist. Spätestens wenn der anfängt erfährt es ja sowieso jeder.
Trotzdem gehört es zur vertrauensvollen Zusammenarbeit das man nicht jede Neuigkeit herausposaunt.
Entschuldigen und versuchen, es nicht zu wiederholen - jm2c
Erstellt am 05.04.2019 um 12:56 Uhr von moreno
Warum entschuldigen? Das BRM hat für sich entschlossen, dass die Info, dass bald jemand neues kommt, an den Mitarbeiter weiter gegeben. Dies unterliegt wie hier schon richtig geschrieben weder dem Geschäftsgeheimnis noch hat es der AG als vertraulich erklärt. Ich würde dem AG anbieten dieses Thema auf die Tagesordnung für das nächste Monatsgespräch zu nehmen. Hier würde ich auch mal den Kommunikation Stil von der GL thematisieren!
Erstellt am 05.04.2019 um 13:13 Uhr von celestro
"Warum entschuldigen?"
Weil man den Namen der Person nicht automatisch mit "rumposaunen" darf?
Erstellt am 05.04.2019 um 13:20 Uhr von Cyber99
Auf blöde Schreiben des Arbeitgebers nicht zu reagieren, kann manchmal auch die richtige Reaktion sein, zumal der Arbeitgeber hier rein rechtlich gesehen völlig daneben liegt - insbesondere auch in Bezug auf die angedrohten disziplinarischen Maßnahmen.
Ein Betriebsrat ist und bleibt kein Geheimdebattierclub. Wenn der Chef gute Gründe dafür hatte, die Information zurückzuhalten, dann hätte er diese dem BR gegenüber ja offen legen und ganz lieb darum bitten können, Stillschweigen zu bewahren. Wenn die "guten Gründe" nachvollziehbar gewesen wären, dann hätte sich ein vernünftiger BR sicher daran gehalten. Also mfjojo, mach Dir da mal keine allzu großen Sorgen.
Erstellt am 05.04.2019 um 13:41 Uhr von ganther
ich kann den AG schon verstehen, da der AG ja nicht verpflichtet ist nach Zustimmung des BR die Stelle tatsächlich mit dem genannten Kandidaten zu besetzen. Da kann der BR schon mal Porzellan zerschlagen, wenn er so vorprescht. Der § 99 Abs. 1 BetrVG kommt zwar nicht ganz hin, aber das Gesetz zeigt auch, dass hier Sensibilität gefragt ist
Erstellt am 05.04.2019 um 14:55 Uhr von Challenger
Zitat mfjojo : Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass der BR nicht befugt ist, Informationen zu Einstellungen weiterzugeben. .............aber er darf keine Information nach außen weiter geben.
Bevor Du Dich im vorauseilendem Gehorsam aus der Deckung " wagst ", würde ich empfehlen, erstmal als BR den AG aufzufordern, auf welcher Rechtsgrundlage er glaubt, Euch/Dir untersagen zu können, die Info über die bloße Einstellung eines neuen Küchenchefs innerhalb der Belegschaft zu verbreiten, beruht.
Erstellt am 05.04.2019 um 21:24 Uhr von Moreno
Zitat Celestro...weil man die Namen der Person nicht raus posaunen darf..... gegen welches Gesetz hat das BRM denn damit verstossen?
Erstellt am 05.04.2019 um 21:48 Uhr von Al Bundy
Dreh den Spieß doch einfach um, die Küche scheint ja dringend Personal zu benötigen was offensichtlich mit einer gewissen Unruhe einhergeht, sonst würde mann Dir ja seitens des Kochs nicht so deutlich machen das Personal fehlt. Also hast Du lediglich dazu beitragen wollen das die Belegschaft der Küche im Bilde ist, daß sich dieser Umstand bald ändert, du hast also zur Beruhigung der Situation beitragen wollen. Das an sich ist kein Umstand der der Verschwiegenheitspflicht unterliegt. Das nennen des Namens wäre eventuell ein Problem, aber wenn wie von Dir geschrieben " ich glaube der heißt Müller" gefallen ist, hast du ja zum Ausdruck gebracht das du dir bezüglich des Namens nicht wirklich sicher bist. Der Ton des AG ist eher unterirdisch, eigentlich ist es seine Aufgabe die Belegschaft so zu Informieren das erst gar keine Unruhe aufkommt, z.b. eine Mitteilung an die Belegschaft das die offene Stelle in kürze neu besetzt wird.
Erstellt am 08.04.2019 um 06:50 Uhr von ExBoMa
Bei uns ist mal eine schwer zu besetzende Schlüsselposition nicht besetzt worden, weil ein BR den Namen des Bewerbers, der mündlich zugesagt hatte, herausposaunt hat. Der entstandene Schaden fürs Unternehmen lässt sich nicht beziffern, aber es hat das Vertrauensverhältnis vom AG zu uns massiv gestört.
Wenn der AG den Namen nicht als Firmengeheimnis deklariert seid Ihr vom BetrVG her erst mal im Recht.l Jedoch gehören Bewerbungen von potentiellen Mitarbeitern für mich zu personengebundenen Daten, die man nicht ohne Einverständnis weitergeben darf.
Es könnte immer sein, das sich ein Bewerber "umentscheidet" und doch bei seinem alten AG bleiben möchte. Wird sein Name dann plötzlich dort in Verbindung mit der Bewerbung bekannt, bringt ihn das u.U. in eine unangenehme Situation.
Fazit: Euch wird rechtlich vielleicht nicht viel passieren. Trotzdem sollte man bei dem Thema sehr sensibel sein. Es gehört einfach nicht zu den Aufgaben des BR so etwas bekannt zu geben.