Verkehrssicherungspflicht: Arbeitgeber nimmt Verletzungen in Kauf
Hallo,
wir haben einen Parkplatz hinterm Haus, der von den Mitarbeitern benutzt wird und der gleichzeitig als Zufahrt für Lieferfahrzeuge dient. Der Parkplatz ist mit verdichtetem grobem Schotter belegt. In dieser Jahreszeit schneit es häufiger, und wegen des Schotters kann der Hausmeister den Schnee nicht wegräumen. Hinzu kommt, dass es wegen der Lieferfahrzeuge jede Menge Schlaglöcher gibt. Zurzeit gleicht der Parkplatz einer Buckelpiste. Die Mitarbeiter, die mit dem Bus zur Arbeit kommen, gehen auch über diesen Parkplatz. In diesem Winter sind schon 2 Mitarbeiter wegen Glätte gestürzt, zum Glück gab es keine größeren Verletzungen (nur ein aufgeschlagenes Knie). Im Monatsgespräch haben wir unsere GF auf diese gefährlichen Zustände aufmerksam gemacht. Diese Woche bekamen wir zur Antwort, dass man da nichts machen könne. GF nimmt das Risiko, dass sich jemand verletzt in Kauf, weil er sonst keine Lösung sieht (außer einer kostspieligen Investition in einen vernünftigen Bodenbelag). Müssen wir uns mit dieser Antwort zufrieden geben?
Community-Antworten (4)
26.01.2013 um 01:57 Uhr
wen jemand dort gestürzt ist wäre es ein Arbeitsunfall und das würde wiederum die Berufsgenossenschaft sehr interessieren denke ich.
26.01.2013 um 10:41 Uhr
Sehe ich auch so. Unfallmeldung machen. Außerdem dem GF mit der Aufsichtsbehörde drohen, wenn er nicht reagiert. Wenn man schon nicht räumen kann, kann man doch wenigstens Streuen.
26.01.2013 um 12:36 Uhr
Hallo seese, wenn Ihr beim ASA eine Begehung anregt, wird der AG von dort aufgefordert, Gefährdungen abzustellen.
26.01.2013 um 13:16 Uhr
Doch ganz einfach, man läuft über den Platz, fällt hin, bleibt liegen und klagt über große Schmerzen, ruft den Rettungswagen lässt sivh in Krankenhaus bringen, stellt eine Arbeitsunfall fest und bindet auch die BG ein. Dann geht alles seinen rechtlichen Weg und ein Schmerzensgeld gibt es als Zugabe. Es wird sich doch hier ein BRM finden welches mal fällt.
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