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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Muss bei Kauf von Fachliteratur der Titel genannt werden ?

R
RosKaa
Jan 2018 bearbeitet

Zur Abwechslung mal kurz und bündig ;-))

Muss man eigentlich den Titel eines Fachbuches benennen, wenn man die GL über den Kauf von Fachliteratur informiert? Auf jeden Fall weiß die GL dann, womit wir unseren Horizont erweitern wollen.

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

12.09.2006 um 19:14 Uhr

@RosKaa Warum denn nicht? Steuerrechtlich ist das sowieso erforderlich.

F
Fayence

12.09.2006 um 23:12 Uhr

RosKaa, vielleicht überlässt Euch Eure GF aber auch einen Teil IHRER Bibliothek zur gefälligen Mitbenutzung... :-)

R
RosKaa

13.09.2006 um 00:09 Uhr

DANKE....ihr Beiden !!!

Wünsche noch einen schönen Abend bzw. eine gute Nacht.

Gruß RosKaa

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