Erstellt am 10.07.2005 um 16:43 Uhr von Rollie
Was soll den AG davon abhalten, Dir einen Vertrag mit geänderten Arbeitszeiten anzubieten ? Soll der AG ein Schild an die Tür hängen, wir haben so und so auf, nur können wir nicht garantieren, das sie immer Personal antreffen, die haben feste Arbeitszeiten.
Je nach Anzahl der Mitarbeiter könnte der AG ggf. sogar auf Deine künftige Mitarbeit verzichten.
Der AG wird die Arbeitszeiten nicht umsonst ändern, sondern, weil er sich Vorteile davon verspricht, die auch der Sicherung Eurer Arbeitsplätze dienen könnten
Erstellt am 11.07.2005 um 09:31 Uhr von viktor
Also die entscheidende Frage ist doch: Ist die Lage der Arbeitszeit im Vertrag wirklich genau definiert oder gibt es da eine Öffnungsklausel? Natürlich muß der Arbeitgeber auch eine Interessenabwägung vornehmen - also die Frage klären, ob die neue Lage der Arbeitszeit Dir zuzumuten ist. Die Juristen (allesamt haben fast himmliscche Arbeitszeiten) haben allerdings in der Rechtsprechung dem Arbeitnehmer allerhand zugemutet, sodass schon viel an persönlichen Hinderungsgründen ins Feld geführt werden muß, um einer Zeitverschiebung zu entgehen.
Naja - und wie Rollie schon andeutet, das Kündigungsschutzgesetz gilt nicht in Kleinbetrieben. Trotzdem wäre eine Änderungskündigung das Mittel der Wahl des Arbeitgebers bevor er entgültig kündigt. Die Frage wäre also auch, wie groß ist der Betrieb und schlussendlich gibt es einen Betriebsrat?