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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Selbstverpflichtungserklärung - Was ist davon zu halten?

W
Walter
Jan 2018 bearbeitet

Unser Arbeitgeber plant den Kauf eines Tochterunternehmens und möchte in Zukunft, Neueinstellungen nur noch in der Tochter vornehmen. Damit blutet ein Bereich unseres Unternehmens vollständig aus. Der Betriebsrat ist natürlich beunruhigt, was in Zukunft auf die Altbeschäftigten zukommt. Um gute Stimmung in der Belegschaft und im BR für den Kauf der Tochter zu erzeugen, hat der Vorstand angeboten auf Kündigungen und Zwangsüberleitungen bis zu einem gewissen Zeitpunkt zu verzichten.

Dies soll nach Meinung des Vorstandes im Rahmen einer " Selbstverpflichtungserklärung" geschehen. Was ist von so einer Erklärung zuhalten? Wie kann man effektiv die Altbeschäftigten absichern.

z.B Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag

3.91001

Community-Antworten (1)

O
otto

25.09.2005 um 22:58 Uhr

Guten Abend Walter! "Selbstverpflichtungserklärungen" und ähnliche Äußerungen des Arbeitgebers sind "juristisch (!!!)" ungefähr so viel wert wie das Versprechen unseres Bundeskanzlers, es gehe ihm nur um das Wohl des Volkes. Für den BR gibt es keine juristisch (!!!) verbindliche Möglichkeit, die Beschäftigung der Altbeschäftigten abzusichern.

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