Mitbestimmung bei Fahrzeugkauf
Auf diese Art und Weise kann man weiterdiskutieren.
was will er [ein BR] denn mitbestimmen [beim Kauf von Fahrzeugen/Autos für eine Pflegeeinrichtung]? Die Farbe oder Modell? Will er auch beim Kauf von PC usw. mitbestimmen? Auch das Auto ist ein Arbeitsmittel.
@Kölner
Beim Kauf ist der BR ganz bestimmt nicht dabei. Höchstens bei Einsatz.
Der BR eines Taxiunternehmens sollte dann wohl wie Du es schreibst auch bei dem Kauf der Taxi mitbestimmen. Oder gleiches auch für den Spediteur, dann wohl auch hier bei der Anschaffung der Lkw. Bzw. der BR der Deutschen Bahn schreibt der Bahn AG vor welche Züge sie beschaffen muss.
War vielleicht ein Kölsch schuld??
Ach ja, wäre gerne Dein AG, dann könnte ich Dir ja mal erklären, dass der AG aus/ mit dem BetrVG sehr viel anstellen kann. Dass als das BetrVG dem AG sehr viele Möglichkeiten eröffnet. Antwort 1 Erstellt am 29.01.2011 um 17:37 Uhr von pfeilenbogen 17
Community-Antworten (8)
30.01.2011 um 10:56 Uhr
@pfeilenbogen Du meinst also, dass eine Spedition einfach einen LKW anschaffen kann (mit der Zielrichtung, dass die AN diesen fahren) ohne vorher mit einem BR darüber zu beraten? Du meinst weiterhin, dass in dem Fall, die Pflegestation einfach ein Fahrzeug kaufen kann, ohne dass der BR hinsichtlich z.B. der Ausstattung informiert und sogar mitbestimmen kann?
Sage einfach "ja" und dann werde ich Dich ab sofort keine Deiner Antworten in diesem Forum je wieder kritisieren, denn das würde mir dann nicht mehr zustehen! Du hättest dann einen Freibrief!
30.01.2011 um 11:08 Uhr
Und auch bei der Bahn täte der AG gut daran, den BR vor Anschaffung eines neugestalteten Zuges zu fragen. Gerade da!
30.01.2011 um 11:37 Uhr
Kölner,
habe nie behauptet, dass der AG mit der Fahrzeuge Zielrichtung, also GPS-Systemen ohne Beachtung der MB einsetzen darf. Ja, er muss hier die MB wegen möglicher Verhaltens und Leistungskontrolle beachten.
Also, der AG eine Pflegedienstes kauft die Fahrzeige ohne den BR zu fragen oder zu beteiligen die er möchte, genau wie auch bei PC oder Software. Nur beim Einsatz ist u.U. dann der BR dabei.
Doch es ging ja um den Kauf!! Also bitte richtig lesen und antworten.
Lotte, der BR ist bestimmt nbicht der Fachman für technische Fragen welche bei der Anschaffung von Zügen ggf. von Interesse sein könnten. Da ist dann eher das Eisenbahnbundesamt hier zuständig.
Alle, der AG kann sogar ohne MB eine Überwachungsanlage/ Videoanlage Zugangskontrolle kaufen. Erst beim Einsatz dieser ist dann der Br dabei aber NIE beim Kauf!!!!!!!!!!
30.01.2011 um 11:55 Uhr
@pfeilenbogen Du wendest Dir das Blatt aber auch so, wie Du das brauchst. § 90 BetrVG - Tipp!
30.01.2011 um 11:58 Uhr
@pfeilenbogen Und Deinen ursprünglichen Text solltest Du nicht immer ändern - das ist auch kein guter Stil!
30.01.2011 um 12:02 Uhr
pfeilenbogen, bei der Bahn arbeiten AN in Zügen, die zum Teil länger als 6 Stunden unterwegs sind. Da geht es bei der MB, die ich meine, nicht um technische Fragen.
Natürlich, ich kann auch einen Bankraub begehen, wenn ich die Konsequenzen meines Handelns bereit bin zu tragen.
30.01.2011 um 12:45 Uhr
Kölner, auch § 90 greift nur, wenn der AG technische Einrichtungen in den Betrieb bringen will, nicht alleine durch Kauf. Aber ja, es wird wohl kein AG solche kaufen um sie ins Lager zu legen. Aber Autokauf fällt ganz bestimmt nicht unter § 90.
Ich habe den Ursprungstext ergänzrt weil keine neue Antworten mehr möglich war.
Lotte, ja bei Thema Zeit ist der BR mit im Boot, aber eben nicht beim kauf der Züge. Da könnte der BR nur dann ggf. handeln, wenn die Bahn beabsichtigen würde Züge anzuschaffen für den Betrieb zu welchen die Zulassung des Eisenbahnbundesamt fehlen, verweigert würde.
Es ging bei ganzen Thema um das Thema KAUF !!!
Trotzdem allen einen schönen Sonntag und ich würde auch wenn ich eigentlich kaum noch Bier trinke mit Kölner mal ein Kölsch oder auch 2-xxx trinke, dann könnten wir uns den Kopf zerbrechen über BR usw. :-)
Ich bin für BR-Arbeit. Sie ist wichtig und gut aber man muss auch erkennen, Alle AG und BR haben Rechte und der BR ist nicht immer dabei.
30.01.2011 um 12:49 Uhr
pfeilenbogen, es geht nicht um die MB bei Zeit. Mehr als 6 Stunden Arbeit im Zug = Pause muss gewährt werden = Pausenraum- /-möglichkeit = Sozialraum im Sinne des BetrVG...
Manchmal finde ich es ja ein wenig schwierig... (liegt wahrscheinlich am Medium Schrift)
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