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Resturlaub bis wann gültig

S
Schotti
Jan 2018 bearbeitet

Muss Resturlaub aus dem Jahr 2012,der aus betrieblichen Gründen nicht genommen werden konnte ,bis März 2013 genommen werden?Oder kann der AG sagen er soll noch später genommen werden?

1.17405

Community-Antworten (5)

W
Watschenbaum Akzeptiert

25.01.2013 um 19:52 Uhr

mainpower, daß der AG nicht genehmigen könnte, bezweifel ich ja nicht

rechtlich gesehen darf er aber nicht mehr verweigern, weil er keine Verweigerungsgründe gem.§ 7 BUrlG mehr hätte, egal wieviel zu tun wäre, dies liegt im Umstand, daß der Urlaub wirksam übertragen wurde

ob es um die erste Woche oder die letzte ginge

nach Übertragung ins Folgejahr gibt es keine Verweigerunsgründe mehr (Rechtsprechung)

für was stelle ich hier Urteile ein, wenn sie niemand liest ?

B
blackjack

25.01.2013 um 13:52 Uhr

#Oder kann der AG sagen er soll noch später genommen werden? #

Wenn dazu etwas schriftlich vereinbart ist, sehe ich kein Problem.

Bei und kann der Resturlaub aus 2012 bis Ende 2013 genommen werden.

G
gironimo

25.01.2013 um 16:35 Uhr

steht es dem AG frei, alten Urlaub auch noch darüberhinaus zu gewähren.< Er muss sogar.

Hier konnte ja aus betrieblichen Gründen der Urlaub nicht gewährt werden. Sonst könnte ja der AG auf elegante Weise Urlaub einsparen.

Der AG ist genauso in der Pflicht wie der AN dafür Sorge zu tragen, dass der Urlaub genommen wird (siehe Mundwerker:"...gewährt und genommen werden") .

Erinnert sei an die Mitbestimmung des BR bei den Urlaubsgrundsätzen und an die häufig bestehenden tariflichen Regelungen, die zum Teil weitergehende Übertragungsregeln enthalten.

W
Watschenbaum

25.01.2013 um 16:39 Uhr

das Problem ist, eigentlich darf der AG übertragenen Urlaub im ersten Quartal des nächsten Jahres gar nicht mehr ablehnen, denn "er ist zu nehmen" laut BUrlG der AG hat kein Leistungsverweigerungsrecht mehr siehe BAG 10.02.2004 -9 AZR 116/03- NZA 2004, 986.

verweigert er trotzdem, entsteht ein Schadensersatzanspruch in Höhe des zu gewährenden Urlaubs

Grundvorausetzung ist aber immer ein konkreter Urlaubsantrag, der vom AG abgelehnt wird ( aus Gründen der Beweisbarkeit) wird nur gelabert, ich würde gern nehmen, ach nein, nehmen sie lieber erst später, na gut, dann warte ich halt noch bla bla, kann man am Ende auch die A-Karte haben, und der Urlaub ist verfallen

M
Mainpower

25.01.2013 um 19:22 Uhr

Hallo, ich kenne das so dass der alte Urlaub im ersten Quartal des neuen Jahres genommen werden muss. @Watschenbaum, natürlich kann er auch da noch den Urlaub nicht genehmigen. Es kann doch sein dass in der ersten Woche des neuen Jahres umheimlich viel zu tun ist. Da bleibt dem AN immer noch genügend Spielraum bis ende März. Ich gehe davon aus dass Resturlaub nicht komplette drei Wochen sind, und selbst da währe noch Spielraum.

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