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Arbeitszeitänderung

S
Stihl
Jan 2018 bearbeitet

hallo.Wie verhält es sich, wenn eine Mitarbeiterin 6 Monate oder länger die gleichen Arbeitstage hat. Können diese einfach geändert werden, wenn ein Betriebsrat vorhanden ist. Giebt es hierzu ein Paragraph zum nachlesen.öh

90103

Community-Antworten (3)

H
Hoppel

24.01.2013 um 22:24 Uhr

Wenn diese Kollegin keine fest geregelten Arbeitszeiten in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart hat, kann & darf sie vom AG grundsätzlich im betriebsüblichen Arbeitszeitrahmen verplant und eingesetzt werden.

R
rkoch

25.01.2013 um 00:50 Uhr

@Hoppel: Glaskugel?

@Stihl:

Können diese einfach geändert werden, wenn ein Betriebsrat vorhanden ist.

Kannst Du etwas spezifischer werden? So wie Du es schreibst lautet die Antwort: Kann sein, vielleicht auch nicht. z.B.: Wenn die ANin einen TZ-Vertrag hat, könnte Hoppel recht haben (muss aber nicht). Und selbst wenn dann hier der BR nicht im Boot ist könnte es sein, dass der AG die Arbeitstage trotzdem nicht ändern darf.... Geht es hier um eine Dienstplaneinteilung, dann hat der BR bei dieser mitzubestimmen, auch bei der Frage wer an welchen Tagen arbeitet.... Andere Varianten sind ebenso denkbar.

L
Lurchi

25.01.2013 um 12:48 Uhr

Teilzeit ja/nein könnte vieles deutlich unterschiedlicher beurteilen. Trifft das TzBefG zu oder nicht. Wenn ja, haben sich sich auf diese Az geeinigt. Also rkoch hast recht, ohne weitere Info kann man hier nichts sagen.

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