Erstellt am 24.01.2013 um 21:24 Uhr von Hoppel
Wenn diese Kollegin keine fest geregelten Arbeitszeiten in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart hat, kann & darf sie vom AG grundsätzlich im betriebsüblichen Arbeitszeitrahmen verplant und eingesetzt werden.
Erstellt am 24.01.2013 um 23:50 Uhr von rkoch
@Hoppel: Glaskugel?
@Stihl:
> Können diese einfach geändert werden, wenn ein Betriebsrat vorhanden ist.
Kannst Du etwas spezifischer werden? So wie Du es schreibst lautet die Antwort: Kann sein, vielleicht auch nicht.
z.B.:
Wenn die ANin einen TZ-Vertrag hat, könnte Hoppel recht haben (muss aber nicht). Und selbst wenn dann hier der BR nicht im Boot ist könnte es sein, dass der AG die Arbeitstage trotzdem nicht ändern darf....
Geht es hier um eine Dienstplaneinteilung, dann hat der BR bei dieser mitzubestimmen, auch bei der Frage wer an welchen Tagen arbeitet....
Andere Varianten sind ebenso denkbar.
Erstellt am 25.01.2013 um 11:48 Uhr von Lurchi
Teilzeit ja/nein könnte vieles deutlich unterschiedlicher beurteilen. Trifft das TzBefG zu oder nicht. Wenn ja, haben sich sich auf diese Az geeinigt. Also rkoch hast recht, ohne weitere Info kann man hier nichts sagen.