> der sollte schon einen kausalen Zusammenhang zur Ursache haben.
Kulum, Mainpower, da muss ich Euch ausnahmsweise widersprechen! Es kommt auf die Ursache und den Sinn eines "Sonderurlaubstages" an.
Im Falle Umzug, Eheschließung, Tod Angehöriger, etc. habt ihr ja absolut Recht. Dieser wird gewährt um dem AN die Möglichkeit zu geben mit der Situation umgehen zu können, ohne dafür Urlaub - der ja der Erholung dienen soll - nehmen zu müssen. Im Prinzip die klassischen Fälle für die auch §616 BGB anwendbar wäre. Aber nicht jeder Sonderurlaub fällt zwingend in diese Kategorie....
Ein Sonderurlaub aus Anlass eines Jubiläums oder z.B. für besondere Verdienste an der Firma, etc. soll aber nicht der Situation dienlich sein, sondern eben eine Vergünstigung darstellen. Insofern gibt es keine grundsätzliche Zweckbindung und muss deshalb auch eben nicht zwingend im Zusammenhang mit dem Anlass gesehen werden. Letzlich könnte derjenige, der diese "außergewöhnliche" Vergünstigung gewährt (BV, TV, AG) natürlich auch diese nur unter gewissen Bedingungen gewähren, dann muss er diese aber eben auch festlegen, z.B. innerhalb der nächsten 3 Monate. Tut er es nicht, kann der AN grundsätzlich davon ausgehen, dass er diesen Sonderurlaub auch nicht sofort antreten muss.
Insofern KANN es sein, dass die Personalabteilung Recht hat, wenn der AG diesen Sonderurlaub eben nur unter Vorbehalt gewährt... Muss aber nicht sein.
Am Ende ist es müssig darüber zu diskutieren... Der einzige Weg, diesen Tag einzufordern wäre ein Gerichtsverfahren durch den AN, und das steht wohl nicht zur Diskussion. Der BR kann bestenfalls mit dem AG vermittelnd reden. Selbst wenn er eine BV dieses Inhalts zu Gunsten der AN abgeschlossen hätte, wäre er nicht derjenige, der diese Vergünstigung durchsetzen könnte.
BTW: In gewisser Art hat Maxmaus mit dem BUrlG dann doch vielleicht ein bisschen Recht, da derartige Sonderurlaube oft dem normalen Urlaub zugeschlagen werden und auch der Erholung dienen sollen, und dann z.B. unter die Gewährungs- und Verfallsregeln des BUrlG fallen können...