Erstellt am 24.01.2013 um 10:54 Uhr von gironimo
Gerade bei AD'ler ist ja der Umsatz ein unmittelbares Datum für die Leistung und wird als Führungsinstrumentarium eingesetzt. Insbesondere wird hierbei ja auch die IT eingesetzt, sodass auch schon hierbei die Mitbestimmung zieht. (§ 87 BetrVG)
Da die Mitbestimmung auch schon dann gegeben ist, wenn eine Auswertung oder Verarbeitung dieser Daten nur möglich ist - also selbst dann, wenn sie nicht beachsichtigt ist, seid Ihr zu beteiligen.
Zudem sind ja auch noch meist Soll-Zahlen vorhanden, die mit dem Ist-Umsatz verglichen werden (§ 94 BetrVG und in Verbindung mit Gehalt auch § 87 BetrVG).
Auch die beliebten Rennlisten sollten bei dieser Gelegenheit einmal besprochen werden. Hier kollidieren persönliche Schutzinteressen mit einem beliebten Führungsinstrument. Eigentlich dürften die Umsatzdaten einzelner Mitarbeiter nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung anderen AN bekannt gegeben werden.
Ein weites Feld - viel Arbeit für den BR, wenn er sich dem Thema bisher überhaupt noch nicht angenommen hat.
Erstellt am 24.01.2013 um 18:43 Uhr von Hoppel
Warum soll ein AG nicht den Umsatz eines einzelnen MA ausrechnen dürfen? Das wird kein BR der Welt verbieten können.
Aber der AG darf NICHT hingehen und eine Rennliste veröffentlichen ...
Viel interessanter ist doch die Frage, was der AG mit diesen Zahlen vorhat. Das solltet und müsst ihr als BR hinterfragen.
Erstellt am 25.01.2013 um 11:34 Uhr von Eleandra
Die Zahlen werden durch das Controlling ausgewertet und zur Steuerung an den Abteilungsleiter Sales gesendet. Der AG will also mit den Zahlen steuern (klar...).
Rennlisten werden nicht veröffentlicht, also öffentlich ausgehängt, aber ich kann doch einem Abteilungsleiter, der eine Abteilung nach Umsatz steuern muss nicht verbieten dies zu tun oder? Zumal Zielvereinbarungen unterschrieben sind, die auf Umsatz und Stückzahlen gehen.
Noch jemand einen Rat?