Das Wahlausschreiben wurde in unserer Firma an den schwarzen Brettern ausgehängt. Da wir außerdem verteilt über das ganze Bundesgebiet Außendienstmitarbeiter haben, die nicht regelmäßig in die Zentrale kommen, wurde diesen Mitarbeitern das Wahlausschreiben zusätzlich per Post zugeschickt.

Einer der Außendienstmitarbeiter wollte sich nach Ablauf der Frist auf die Wahlvorschlagsliste eintragen lassen. Er behauptet, das Wahlausschreiben per Post nie bekommen zu haben. Stichprobenartig wurden andere ADMs befragt, sie haben das Wahlausschreiben alle per Post erhalten.

Kann der betroffene Außendienstmitarbeiter die Betriebsratswahl anfechten? Hätte das Wahlausschreiben den ADMs per Einschreiben zugesandt werden müssen?

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen!