Wahlausschreiben an Aussendienstmitarbeiter - wer weiß Rat?
Das Wahlausschreiben wurde in unserer Firma an den schwarzen Brettern ausgehängt. Da wir außerdem verteilt über das ganze Bundesgebiet Außendienstmitarbeiter haben, die nicht regelmäßig in die Zentrale kommen, wurde diesen Mitarbeitern das Wahlausschreiben zusätzlich per Post zugeschickt.
Einer der Außendienstmitarbeiter wollte sich nach Ablauf der Frist auf die Wahlvorschlagsliste eintragen lassen. Er behauptet, das Wahlausschreiben per Post nie bekommen zu haben. Stichprobenartig wurden andere ADMs befragt, sie haben das Wahlausschreiben alle per Post erhalten.
Kann der betroffene Außendienstmitarbeiter die Betriebsratswahl anfechten? Hätte das Wahlausschreiben den ADMs per Einschreiben zugesandt werden müssen?
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen!
Community-Antworten (7)
20.03.2006 um 18:28 Uhr
Grundsätzlich habt Ihr alle Arbeitnehmer ja an den nötigen Stellen im Betrieb informiert. Und Ihr seid als Wahlvorstand nicht für die Aufstellung irgendeiner Wählerliste zuständig, als kann an der BR-Wahl nicht gerüttelt werden.
20.03.2006 um 18:59 Uhr
Vielen Dank für die prompte Rückantwort! Da bin ich ja erleichtert, dass wir keinen Fehler gemacht haben.
20.03.2006 um 19:06 Uhr
Wie dem auch sei, deswegen werdet ihr ja wohl kaum die aktuelle Wahl abbrechen, also nicht verrückt machen lassen, locker zurücklehnen und die Wahl in aller Ruhe durchziehen. Wenn er anfechten will, soll er das dann bitte mit dem Arbeitsgericht klären.
20.03.2006 um 19:17 Uhr
Im Grunde hat eine Wahlanfechtung nur erfolg, wenn die Möglichkeit bestanden hätte, daß durch den Mangel das Wahlergebnis beeinflusst worden wäre.
20.03.2006 um 20:02 Uhr
Hallo cm, nur für den Fall der Fälle.
Ihr habt wohl hoffentlich gemäß §24 Abs. 1 (5) den Versand der entsprechenden Briefwahlunterlagen in Eurer Wählerliste vermerkt?
21.03.2006 um 09:18 Uhr
Hallo Fayence!
Es hat sich nicht um den Versand der Briefwahlunterlagen gehandelt. Wir haben das Wahlausschreiben an die Außendienstmitarbeiter versandt. Und der Versand wurde im Protokoll des Wahlausschusses vermerkt.
Nochmal vielen Dank für die Hilfe an alle!
21.03.2006 um 09:48 Uhr
Hallo cm, hatte auch den Versand des Wahlausschreibens als Bestandteil der Briefwahlunterlagen mit eingeschlossen. Irritiert war ich durch eine RN im Fitting, dass auch im Falle des § 24 Abs. 2 die Übersendung der Wahlunterlagen an die entsprechenden AN in der Wählerliste zu vermerken ist. Aber dieser Vermerk bezieht sich wohl in der Tat nur auf die "Stimmzettel". Sorry, für die kleine Verwirrung!
Fayence
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