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Kann ein seit 30 Jahren gewährter freier Faschingsnachmittag ersatzlos gestrichen werden?

S
Silke
Jan 2018 bearbeitet

Seit ca. 30 Jahren ist es in unserem Unternehmen Sitte, dass am Faschingsdienstag die Produktion bis 13 Uhr, die Verwaltung bis 14 Uhr arbeitet und den Rest des Tages (1,75 Std.) bezehlt freigestellt wird. Auf Nachfrage des BR beim Arbeitgeber, wann das übliche Schreiben für die Kollegen ausgehängt wird, kam die Antwort: Es sind ja noch 4 Wochen Zeit. Gestern kam ein Anruf, dass der BR hiermit telefonisch informiert wird, dass es ab sofort keinen freien Dienstagnachmittag mehr gibt und ein entsprechendes Schreiben an die Belegschaft geht. Eine betriebliche Übung läge nicht vor. Ist der freie Nachmittag eine betriebliche Übung und haben wir nur die Möglichkeit bei Gericht unser Recht einzuklagen? (Aushang: Arbeitszeit am Faschingsdienstag

auch in diesem Jahr wird an Faschingsdienstag wieder von 7:00 bis 13: Uhr gearbeitet. Diese Regelung gilt für alle Mitarbeiter. Es werden durchgehend sechs Stunden (ohne Pausen) gearbeitet. Die Differenz zu Ihrer Soll-Arbeitszeit wird Ihrem Zeitkonto gutgeschrieben. Gleitzeitteilnehmer, die ein entsprechendes Guthaben nachweisen können, habendie Möglichkeit, an diesem Tag Freizeit zu nehmen. Wird Urlaub eingereicht, so wird ein voller Tag abgerechnet.)

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

23.01.2013 um 10:18 Uhr

Der AG schwimmt auf der Welle der Arbeitsgerichtsentscheidungen, die Fasching und bezahlte Freistellung aus den verschiedenen Begründungen heraus verneint haben.

Du berufst Dich aber "nur" auf den Sachverhalt, dass da eine betriebliche Übung vorliegen könnte, den AN die Zeit frei zu gewähren.

Aus meiner Sicht: Es kommt darauf an.

Zum Beispiel, wie denn das "übliche" Schreiben so aussah. Eine Beratung beim Anwalt wäre anzuraten - laßt es aber auf jedem Fall in der individualrechtlichen Ebene.

L
leserin

23.01.2013 um 11:27 Uhr

Notfalls spricht der AG allen AN eine Änderungkündigung betreffend des freien Tages "betriebliche Übung" zu. Dann hat der BR eine Menge zu tun und der AG vergisst den Aufwand nicht und überlegt sich weiteres.

K
Kölner

23.01.2013 um 15:36 Uhr

@all ...wer will auch schon "Fasching" feiern

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