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Betriebsvereinbarung dem neuen GF ein Dorn im Auge - Wie ist vorzugehen?

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Pittimaus
Jan 2018 bearbeitet

Die ehem. GF´in hat unsere BRV 2005 gekündigt. Nachfolgeverhandlungen sind gescheitert. Nun will der neue GF unsere "uralte" BRV (aus 2003 ?) ebenfalls "abschaffen". Ihn stört hauptsächlich der ansteigende Urlaubsanspruch mit zunehmenden Alter der MA (bis auf 30 Tage) und ein jährl. gewährter "Freier Tag". Der freie Tag soll weg und der gesetzl. Urlaubsanspruch (24 Tage) runter. Er will mehr Lohn ("mit Sicherheit aber keine Lohn nach TVÖD, wie er sagt") als Ersatz anbieten bzw. eine Arbeits- und Sozialverordnung erstellen. Ich bin Einzelbetriebsrat. Wie ist vorzugehen?

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Community-Antworten (4)

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laffo2

15.10.2008 um 23:17 Uhr

Pitti eure BV's haben zufällig keine Nachwirkung, oder doch? ...der gesetzliche Urlaubsanspruch von 24 Tagen erstreckt sich auf alle Werktage, außer Sonn- & Feiertage, also auch auf einen Samstag!

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Pittimaus

16.10.2008 um 13:57 Uhr

@laffo2 ... doch, zum Glück haben wir eine Nachwirkung vereinbart. Ist so eine Nachwirkung eigentlich unbegrenzt?

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laffo2

19.10.2008 um 19:36 Uhr

@pittimaus

guckst § 77 Abs. 6 BetrVG & http://www.boeckler.de/pdf/mbf_bvdoku_grundbegriffe_2004.pdf

W
Waschbär

19.10.2008 um 20:00 Uhr

@Pittimaus, wenn da in der nachwirkung keine Verklauselung ist , dann ist sie bis zum abschluss einer Neuen BV nachwirkend.

Habt ihr eine 5 Tage Woche ? Dann Achtung der Anspruch laut BuG ist NUR 20 Tage ! Nicht 24 Tage weil BuG spricht von einer 6 Tage Woche !

p.s auf den G Urlaubs anspruch kann KEINER Verzichten, er kann nur Verfallen, eine regelung die das BuG aushebelt ist Sittenwidrig und damit nichtig.

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