Erstellt am 15.10.2008 um 21:17 Uhr von laffo2
Pitti
eure BV's haben zufällig keine Nachwirkung, oder doch?
...der gesetzliche Urlaubsanspruch von 24 Tagen erstreckt sich auf alle Werktage,
außer Sonn- & Feiertage, also auch auf einen Samstag!
Erstellt am 16.10.2008 um 11:57 Uhr von Pittimaus
@laffo2
... doch, zum Glück haben wir eine Nachwirkung vereinbart. Ist so eine Nachwirkung eigentlich unbegrenzt?
Erstellt am 19.10.2008 um 17:36 Uhr von laffo2
@pittimaus
guckst § 77 Abs. 6 BetrVG &
http://www.boeckler.de/pdf/mbf_bvdoku_grundbegriffe_2004.pdf
Erstellt am 19.10.2008 um 18:00 Uhr von waschbär
@Pittimaus,
wenn da in der nachwirkung keine Verklauselung ist , dann ist sie bis zum abschluss einer Neuen BV nachwirkend.
Habt ihr eine 5 Tage Woche ? Dann Achtung der Anspruch laut BuG ist NUR 20 Tage ! Nicht 24 Tage weil BuG spricht von einer 6 Tage Woche !
p.s auf den G Urlaubs anspruch kann KEINER Verzichten, er kann nur Verfallen, eine regelung die das BuG aushebelt ist Sittenwidrig und damit nichtig.