Erstellt am 22.01.2013 um 19:08 Uhr von leserin
Schaue mal ins.Bundesurlaubsgesetz. Es ist § 5 (3) der hier hilft. --
http://dejure.org/gesetze/BUrlG/5.html
Bedeutet, hat der AG zu viel Urlaub gewaehrt, hat er Pech. -- Doch man sollte auch bedenken, man wird dann nicht der Liebling des AG.
Erstellt am 22.01.2013 um 19:13 Uhr von Kulum
Pah, ich bin wegen der Kohle auf Arbeit, nich um mit dem GF zu kuscheln. Wenn wir alle Lieblinge des AG sein wollten, wären wir nicht BRM
Erstellt am 22.01.2013 um 20:40 Uhr von leserin
Kulum, ob der Fragesteller BRM ist???? Wenn nicht, sollte man sich sein Handeln stets ueberlegen. Dennn wenn ein AG eiben AN im Fokus hat, kann man sich die Folgen absehen. Denn Fehler machen viele, dass kann dann schnell negativ ausgehen. -- PS Auch BRM sind nicht von allem Übel geschützt. Das mussten auch schon viele BRM erkennen.
Erstellt am 22.01.2013 um 21:29 Uhr von NoPain
Habt Ihr einen TV in dem Ausschlussfristen enthalten sind? ZB:
Forderungen aus dem TV können nur innerhalb einer Frißt von 6 Monaten schriftlich geltend gemacht werden, andernfalls verfallen diese Ansprüche.
Falls ja, zur Not auch darauf berufen ;)
@Kulum,
Wenn wir alle Lieblinge des AG sein wollten, wären wir nicht BRM
Naja, einige schon, näh ;)
Erstellt am 23.01.2013 um 06:34 Uhr von Hoppel
@ nueling
Hast Du diese 5 Urlaubstage in 2012 bzw. den komplett ausgewiesenen Jahresurlaub in 2012 genommen?
Falls ja, hat der AG tatsächlich Pech. Zuviel gewährter Urlaub im Vorjahr kann NICHT mit Urlaubsansprüchen des aktuellen Kalenderjahres verrechnet werden.
Oder hast Du Resturlaubstage aus 2012?
Erstellt am 23.01.2013 um 09:01 Uhr von leserin
Nopain, schaue dir doch einmal §13 Bundesurlaubsgesetz an. Dann wirst du erkennen, dass §5 nicht unter Ausschlussfristen fallen kann. Also der nicht durch TV geaendert werden kann. Also falls zu viel Urlaub gewaehrt, dann hat AG Pech