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Darf der AG falsch berechneten Urlaub zurück fordern?

N
nueling
Jan 2018 bearbeitet

Darf der AG falsch berechnete Urlaub zurück fordern? Bei mir war in 2011 fünt Urlaubstage falsch auf 2012 übertragenworden, und jetzt hat Personalamt diese Fälle entdeckt. Der AG möchtet bei mir in 2013 fünf Urlaubstage weg schtreichen. Hat der AG recht oder nicht? Ich arbeite in Versorgungsbranche.

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Community-Antworten (6)

L
leserin

22.01.2013 um 20:08 Uhr

Schaue mal ins.Bundesurlaubsgesetz. Es ist § 5 (3) der hier hilft. -- http://dejure.org/gesetze/BUrlG/5.html Bedeutet, hat der AG zu viel Urlaub gewaehrt, hat er Pech. -- Doch man sollte auch bedenken, man wird dann nicht der Liebling des AG.

K
Kulum

22.01.2013 um 20:13 Uhr

Pah, ich bin wegen der Kohle auf Arbeit, nich um mit dem GF zu kuscheln. Wenn wir alle Lieblinge des AG sein wollten, wären wir nicht BRM

L
leserin

22.01.2013 um 21:40 Uhr

Kulum, ob der Fragesteller BRM ist???? Wenn nicht, sollte man sich sein Handeln stets ueberlegen. Dennn wenn ein AG eiben AN im Fokus hat, kann man sich die Folgen absehen. Denn Fehler machen viele, dass kann dann schnell negativ ausgehen. -- PS Auch BRM sind nicht von allem Übel geschützt. Das mussten auch schon viele BRM erkennen.

N
NoPain

22.01.2013 um 22:29 Uhr

Habt Ihr einen TV in dem Ausschlussfristen enthalten sind? ZB:

Forderungen aus dem TV können nur innerhalb einer Frißt von 6 Monaten schriftlich geltend gemacht werden, andernfalls verfallen diese Ansprüche.

Falls ja, zur Not auch darauf berufen ;)

@Kulum,

Wenn wir alle Lieblinge des AG sein wollten, wären wir nicht BRM

Naja, einige schon, näh ;)

H
Hoppel

23.01.2013 um 07:34 Uhr

@ nueling

Hast Du diese 5 Urlaubstage in 2012 bzw. den komplett ausgewiesenen Jahresurlaub in 2012 genommen?

Falls ja, hat der AG tatsächlich Pech. Zuviel gewährter Urlaub im Vorjahr kann NICHT mit Urlaubsansprüchen des aktuellen Kalenderjahres verrechnet werden.

Oder hast Du Resturlaubstage aus 2012?

L
leserin

23.01.2013 um 10:01 Uhr

Nopain, schaue dir doch einmal §13 Bundesurlaubsgesetz an. Dann wirst du erkennen, dass §5 nicht unter Ausschlussfristen fallen kann. Also der nicht durch TV geaendert werden kann. Also falls zu viel Urlaub gewaehrt, dann hat AG Pech

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