In der Wahlniederschrift sind Angaben zu den gültigen und ungültigen Stimmen gefordert (§ 16).

Bei uns ist Personenwahl, da hat jeder Wähler mehrere Stimmen/Kreuze (so viele wie BR-Mitglieder).

Meines Wissens werden die Stimmzettel als eine Stimme in der Wahlniederschrift festgehalten.

Liege ich damit richtig?

§ 16
Wahlniederschrift
(1) Nachdem ermittelt ist, welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Betriebsratsmitglieder gewählt sind, hat der Wahlvorstand in einer Niederschrift festzustellen:
1. die Gesamtzahl der abgegebenen Wahlumschl‰ge und die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen;
2. die jeder Liste zugefallenen Stimmenzahlen;
3. die berechneten Höchstzahlen;
4. die Verteilung der berechneten Höchstzahlen auf die Listen;
5. die Zahl der ungültigen Stimmen;
6. die Namen der in den Betriebsrat gewählten Bewerberinnen und Bewerber;
7. gegebenenfalls besondere während der Betriebsratswahl eingetretene Zwischenfälle oder sonstige
Ereignisse.