Selber Überstunden genehmigen ?
In unserem BR-Gremium befindet sich auch ein Projektleiter. Darf er eigentlich über von ihm selbst beantragten Überstunden mit abstimmen?
Community-Antworten (4)
18.01.2013 um 13:10 Uhr
Wen er einziger BR ist ja, aber Ihr seit ein Gremium. Wie wird das sonst gemacht? Darf ein einzelner die Entscheidung treffen?
Gruß
18.01.2013 um 13:22 Uhr
@Tulpe
Hast Du auch die Antwort auf die Frage?
18.01.2013 um 13:32 Uhr
@Tulpe: Hier war ja die Frage, ob er m i t abstimmen darf, nicht ob er als Einzelner eine Entscheidung treffen darf. @ Wilhelmring: Ich bin mir nicht sicher, ob dies noch unter Befangenheit zählt oder nicht, da der Projektleiter ja nur ein mittelbares Interesse hat. Das werden sicher gleich andere viel besser klären, als ich das könnte. Ich wundere mich aber bei solchen Fragen immer ein bisschen: Ein einigermaßen funktionierender BR sollte eigentlich nach einem gründlichen Meinungsaustausch und Blick in den Kommentar in der Lage sein, ein (fast) einstimmiges Ergebnis zu erzielen. Bei uns jedenfalls sind geteilte Meinungen nur selten Ausdruck verschiedener Interessen, sondern weit überwiegend ein Anzeichen, dass wir noch nicht genug gemeinsam recherchiert und nachgedacht haben. Nur so als Anregung.
18.01.2013 um 15:07 Uhr
Hier war ja die Frage, ob er m i t abstimmen darf, nicht ob er als Einzelner eine Entscheidung treffen darf.
Kicher... Tulpe meinte wohl, dass er in einem einer-Gremium über sich selbst abstimmen darf, weil es ja keine Option gibt. Dabei ist selbst das falsch: In einem Fall der Selbstbetroffenheit (Interessenkollission) ist selbst das eine BRM eines einer-BR verhindert, also tritt an seine Stelle das EBRM. Und so weit keines existiert, tja, Essig mit Mitbestimmung.
Darf er eigentlich über von ihm selbst beantragten Überstunden mit abstimmen?
Ja, darf er. Er ist persönlich nicht betroffen, da er "nur" in Vertretung des AG gehandelt hat.
Als BRM muss er das eine vom anderen trennen und seine eigene Entscheidung im BR aus dem Blickwinkel des BR sehen. Wenn die Anweisung dazu nicht von oben kam, wird ein solcher Vorgesetzter/BRM normalerweise selbst bei der Entscheidung sein Wissen als BRM eingebracht haben - so dass es i.d.R. keine Kollision (auch nicht mit dem BR-Kollegen) gibt. Kam die Anweisung von Oben gegen seinen Willen, kann er in der Sitzung auch Tacheles reden und dagegen stimmen.. Auch keine Kollision, und die Abstimmungsergebnisse dringen normalerweise nicht nach draußen. Meist enthalten sich diese Kollegen oder nehmen an der Abstimmung nicht teil, wenn sie gegen ihr besseres Wissen handeln mussten.
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