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Überstunden - nachträglich genehmigen?

O
Otti
Jan 2018 bearbeitet

Der AG trat an den BR heran, mit der Bitte, Überstunden nachträglich zu genehmigen. Die Kollegin arbeitet in unserem Betrieb in Teilzeit. Zum einen soll dem Arbeitnehmer die Vergütung für die Überstunden nicht verloren gehen. Darüber hinaus sind bei uns Überstunden der absolute Ausnahmefall (ist jetzt das erste Mal), d.h. der AG achtet darauf, daß Überstunden ausgeglichen werden. Wir haben Zweifel, ob wir da einfach zustimmen können, daher folgende Fragen und Bedenken:

  1. Handelt es sich tatsächlich um Überstunden oder nicht doch um Mehrarbeit (Teilzeitarbeitsverhältnis!) nach TVöD §7,6?. Wenn ja, was wäre die Konsequenz?
  2. Etwas zurückdatieren bereitet doch erhebliche Bauchschmerzen, kann man das anders lösen? Ich habe gestern schon mal das Forum durchstöbert, aber darauf keine Antwort gefunden. Hat jemand von Euch Erfahrung und kennt sich damit aus? Vielen Dank im voraus!
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Community-Antworten (2)

R
Ralf

27.11.2007 um 15:56 Uhr

Unabhängig von Eurer Zustimmung gehen niemals einem AN die Vergütung für geleistete Arbeit verloren. Wenn Ihr Probleme habt, im nachhinein zu genemigen, könnt Ihr das unterlassen und den AG darauf hinweisen, daß er dies in Zukunft rechtzeitig zu beantragen hat. Rechtlich gesehen hat der BR die Möglichkeit, bei wiederholten Verstößen gegen Mitbestimmungsrechte das Arbeitsgericht anzurufen. Ob eine solch drastische maßnahme in Eurem Fall notwendig ist, scheint mir aber nicht so. Teilzeitbeschäftigten dürfen keine Überstunden angeordnet werden. Leisten sie freiwillig Überstunden, erhalten sie Überstundenzuschläge erst bei überschreiten der Arbeitszeit einer 100% Stelle.

I
ICHohne

27.11.2007 um 17:18 Uhr

@ Otti

was ist Deiner Meinung nach der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit?

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