Der AG trat an den BR heran, mit der Bitte, Überstunden nachträglich zu genehmigen.
Die Kollegin arbeitet in unserem Betrieb in Teilzeit. Zum einen soll dem Arbeitnehmer die Vergütung für die Überstunden nicht verloren gehen. Darüber hinaus sind bei uns Überstunden der absolute Ausnahmefall (ist jetzt das erste Mal), d.h. der AG achtet darauf, daß Überstunden ausgeglichen werden.
Wir haben Zweifel, ob wir da einfach zustimmen können, daher folgende Fragen und Bedenken:
1) Handelt es sich tatsächlich um Überstunden oder nicht doch um Mehrarbeit (Teilzeitarbeitsverhältnis!) nach TVöD §7,6?. Wenn ja, was wäre die Konsequenz?
2) Etwas zurückdatieren bereitet doch erhebliche Bauchschmerzen, kann man das anders lösen?
Ich habe gestern schon mal das Forum durchstöbert, aber darauf keine Antwort gefunden. Hat jemand von Euch Erfahrung und kennt sich damit aus? Vielen Dank im voraus!