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AG dokumentiert Mehrarbeit nicht

R
RealBR
Jul 2019 bearbeitet

Wir haben Vertrauensarbeitszeit. Die MA führen ihre Arbeitszeiten in einem Controlling-System auf. Dieses System dient ausschließlich eine interne Verrechnung der Arbeitszeit. Der Arbeitgeber hat absichtlich keinen Zugriff darauf (wegen Überwachungskontrolle).

Wir haben den AG gefragt, wie er dann seine gesetzliche Pflichte nachkommt, dass er Überstunden und Mehrarbeit dokumentieren muss. Die Antwort vom AG lautete, „da wir Vertrauensarbeit haben, können die MA selber über ihre Zeit komplett selbst bestimmen, wenn er nicht über 10 Stunden täglich arbeite“

Der AG denkt, dass er durch die BV zur Vertrauensarbeitszeit von seiner Pflicht entbunden ist.

Wir bekommen als BR sporadisch eine Liste mit den gemeldeten Überstunden. Diese meisten Überstunden sind wohl als „Mehrarbeit“ zu betrachten. Die MA bekommen keine konkrete Anordnung auf Überstunden“, und arbeitet für sich ohne Rücksprache mit Vorgesetzten oder dem BR. Die Übersicht der Überstunden zeigen als Extrem-Beispiel, dass eine MA (ein Halbtagskraft) 500 Überstunden in 2018 aufgebaut hat. Der BR hat diese Stunden nicht genehmigt. Der AG wurde auch von sich aus nicht tätig. Der AG und wir als BR wissen nicht, ob der BR diese Stunden genehmigen müssen. Im BV steht bloß, dass ein MA bis 30 Überstunden im Quartal von sich aus machen darf.

Zwei Fragen:

  1. Ist der Arbeitgeber arbeitsrechtlich verpflichtet Mehrarbeit/Überstunden (also beides) zu dokumentieren, selbst wenn wir Vertrauensarbeitszeit haben?

  2. Muss der AG durch den BR diese Mehrarbeit genehmigen lassen, wenn die MA über 30 Stunden Mehrarbeit leisten (die 30 Stunden, die im BV abgedeckt sind).

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Community-Antworten (2)

J
jimbob2019

09.07.2019 um 22:52 Uhr

In beiden Fälla ja, wenn der AG sich weigert, verweigert Ihr die Überstunden/Mehrarbeit. Ganz einfach

K
Kjarrigan

10.07.2019 um 11:01 Uhr

Ihr habt doch eine BV zur Vertauensarbeitszeit. 30 Überstunden sind geregelt - wie du schreibst. Was ist den geregelt wenn mehr anfallen z.B. durch Projekte / Spitzen in Produktion oder in der Urlaubszeit (Vertretung) oder Jahresabschluss etc.?

DAs ist doch wieder ein gutes Beispiel dafür, das die Führungskräfte / Vorgestzte nicht führen (können / wollen). Vertrauensarbeitszeit heist ja nicht - Macht alle was ihr wollt! Die Vorgestzten haben immer noch die Fürsorgepflicht und sollten wissen wieviel (zumindest) ungefähr ihre Ma arbeiten (Zeit / Volumen) und müssen entsprechend eingreifen.

Aber genauso der MA - auch er hat sich an die BV zu halten und wenn er merkt, das er die 30 h erreicht hat er seinen Vorgestzten zu informieren, der dann einen Erhöhungantrag etc stellen kann.

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