Wir haben Vertrauensarbeitszeit. Die MA führen ihre Arbeitszeiten in einem Controlling-System auf. Dieses System dient ausschließlich eine interne Verrechnung der Arbeitszeit. Der Arbeitgeber hat absichtlich keinen Zugriff darauf (wegen Überwachungskontrolle).

Wir haben den AG gefragt, wie er dann seine gesetzliche Pflichte nachkommt, dass er Überstunden und Mehrarbeit dokumentieren muss. Die Antwort vom AG lautete, „da wir Vertrauensarbeit haben, können die MA selber über ihre Zeit komplett selbst bestimmen, wenn er nicht über 10 Stunden täglich arbeite“

Der AG denkt, dass er durch die BV zur Vertrauensarbeitszeit von seiner Pflicht entbunden ist.

Wir bekommen als BR sporadisch eine Liste mit den gemeldeten Überstunden. Diese meisten Überstunden sind wohl als „Mehrarbeit“ zu betrachten. Die MA bekommen keine konkrete Anordnung auf Überstunden“, und arbeitet für sich ohne Rücksprache mit Vorgesetzten oder dem BR. Die Übersicht der Überstunden zeigen als Extrem-Beispiel, dass eine MA (ein Halbtagskraft) 500 Überstunden in 2018 aufgebaut hat. Der BR hat diese Stunden nicht genehmigt. Der AG wurde auch von sich aus nicht tätig. Der AG und wir als BR wissen nicht, ob der BR diese Stunden genehmigen müssen. Im BV steht bloß, dass ein MA bis 30 Überstunden im Quartal von sich aus machen darf.

Zwei Fragen:

1) Ist der Arbeitgeber arbeitsrechtlich verpflichtet Mehrarbeit/Überstunden (also beides) zu dokumentieren, selbst wenn wir Vertrauensarbeitszeit haben?

2) Muss der AG durch den BR diese Mehrarbeit genehmigen lassen, wenn die MA über 30 Stunden Mehrarbeit leisten (die 30 Stunden, die im BV abgedeckt sind).