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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Genehmigung von Überstunden durch den BR

M
Mario
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein relativ neu gegründeter Betriebsrat und streben eine Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeit und Überstunden an. Gerade die Überstunden scheinen ein großes Problem zu sein, da in der Vergangenheit sehr viele Überstunden gemacht wurden - auch mehr oder weniger freiwillig. Unsere Mitarbeiter haben Gleitzeitkonten und sind völlig flexibel (Anzahl der Stunden, Auszahlung, Abfeiern usw.).

Wie kann ein BR die Überstunden im Vorfeld genehmigen, ohne den Mitarbeitern die Flexibilät zu nehmen und selbst in Arbeit zu unter zu gehen?

Ist es möglich, neben einem Ampelkonto (um die Konten zu verwalten) auch einen Überstunden-Forecast pro Mitarbeiter/Monat zu genehmigen (z.B. 10 Stunden pro Monat)?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

13.02.2012 um 10:06 Uhr

Angeordnete (auch schleichend angeordnete) Überstunden und die selbstbestimmte Möglichkeit Plus- und Minusstunden zu machen (klassisch Gleitzeit genannt) sind unterschiedliche Dinge.

Natürlich kann in einer BV auch ein Plus- und Minusrahmen vereinbart werden. Das Feld der Möglichkeiten ist groß. Ich empfehle Euch daher zunächst in einem Seminar die notwendigen Hintergrundinformationen zu holen (siehe auch hier unter dem Reiter Seminare für Betriebsräte).

Auch müssen eventuelle Tarifverträge beachtet werden.

K
kunzundhinz

13.02.2012 um 12:29 Uhr

Pauschale Mehrarbeitszustimmungen sieht das Gesetz nicht vor. Dazu wurdet ihr auch nicht gewählt es euch einfacher zu machen. Ihr solltet bei JEDER Vorlage prüfen sind diese wirklich erforderlich? Ist hier nicht ein Bedarf an mehr AN also EInstellungen??

Personalplanung nennt man dieses!!

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