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Aufhebung der Einstufung leitender Angestellter - dürfen wir als Betriebsrat überhaupt darüber entscheiden?

M
momo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unser BR besteht erst seit einigen Monaten. Alle Mitglieder sind Neulinge.

Nun mussten wir uns mit folgender Problematik auseinandersetzen: ein Mitarbeitr bei der Wahl des BR vom Wahlausschuss als leitender Angestellter eingestuft wurde möchte von dem BR die Einstufung wieder rückgängig gemacht bekommen.

Frage: dürfen wir als Betriebsrat überhaupt darüber entscheiden und einen Beschluss fassen? Oder ist es eher ein Fall für das Arbeitsgericht?

Danke MOMO

4.17003

Community-Antworten (3)

C
carrie

20.09.2007 um 01:08 Uhr

hallo, wenn er so eingestuft wurde durfte er an der wahl auch nicht teilnehmen, oder? ist er denn leitender angestellter nach § 5 BetrVG ? dann kann man das ja wohl kaum einfach rückgängig machen.

FB
Frank B

20.09.2007 um 09:00 Uhr

Der entsprechende MA hätte innerhalb von 14 Tagen die Wahl beim Arbeitsgericht anfechten können und seinen Status als leitender Angestellter in Frage stellen können. Ist dies nicht geschehen, so bleibt´s dabei. Bei der nächsten Wahl kann (muss!) der WV dies ja erneut prüfen.

U
uhu

20.09.2007 um 09:20 Uhr

@momo der BR kann nicht darüber entscheiden. § 5 BetrVG ist maßgebend. Sollten darüber seitens des MA Zweifel bestehen, dann siehe Frank B. Letztendlich kann nur das Arbeitsgericht abschließend Zweifel ausräumen und über den Status des MA entscheiden.

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