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Zeiterfassung - Abzug von Minuszeit, aber keine Anrechnung von Pluszeit

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assju21
Mai 2022 bearbeitet

Ich arbeite am Empfang ohne Gleitzeit. Immer ist es so, dass ich ein paar Minuten vor der vereinbarten Zeit meinen Job starte (ansonsten wäre ein pünktlicher Beginn der telefonischen Erreichbarkeit nicht gegeben) und vor allem nie wirklich pünktlich Feierabend machen kann. Diese täglichen Minuten werden meinem Arbeitszeitkonto nicht gutgeschrieben. Wenn ich aber tatsächlich einmal 2 Minuten zu spät einchecke, werden diese Minuten abgezogen. Ist dies rechtens?

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Community-Antworten (9)

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rtjum

27.05.2022 um 14:40 Uhr

Gibt es einen Dienstplan osä aus dem hervorgeht, wann Du anfangen musst? Wenn das so ist und der AG zieht dir die Zeiten vorher ab ist das wahrscheinlich rechtens, aber die Konsequenz doch ganz einfach: Fange pünktlich an, Dein AG will ja dass du nicht sofort erreichbar bist. Wer macht denn die Abzüge? ist das evtl automatisch so eingestellt und ein Gespräch mit Deinem Vorgesetzten könnte das klären? Habt ihr einen Betriebsrat?

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DummerHund

27.05.2022 um 15:04 Uhr

assju21 Die Antwort hast du dir eigentlich selbst schon gegeben, "dass ich ein paar Minuten vor der vereinbarten Zeit meinen Job starte" Dein AV sagt nicht aus das du um Punkt X erreichbar sein musst, sondern das du um Punkt X deinen Dienst beginnen musst und das dieser um Punkt X endet.

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Kampfschwein

28.05.2022 um 02:25 Uhr

Musst Du Dich täglich ein & ausstempeln ?

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assju21

28.05.2022 um 13:54 Uhr

Hallo, ja ich melde mich morgens an und abends ab, für die Mittagspause auch. Diese ist mit einer Stunde festgelegt - also auch wenn ich aufgrund eines Kundenanliegens nicht pünktlich pausieren kann, wird die Stunde abgezogen. Vor allem das pünktliche Beenden der Arbeitszeit ist quasi unmöglich - wenn ich einen Anrufer am Telefon oder einen Kunden am Empfang habe, kann ich ja nicht einfach auflegen bzw. den Kunden rausschmeißen. Aber diese Mehrarbeiten (es sind am Tag nur wenige Minuten, aber hochgerechnet ja über den Monat doch so einiges) kann ich nicht geltend machen. Sollte ich aber z.B. 2 Minuten vor de offiziellen Arbeitsendes einmal fertig sein und gehen, bekomme ich dieses abgezogen.

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rtjum

30.05.2022 um 12:13 Uhr

ich frage nochmals: Habt ihr einen Betriebsrat?

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Muschelschubser

30.05.2022 um 12:54 Uhr

Die Frage nach dem Betriebesrat ist mehr als berechtigt. Das schreit nämlich nach einer BV zur Zeiterfassung.

Grundsätzlich beginnt der Arbeitstag mit dem Betreten der Betriebsstätte. Das heißt, der Weg vom Eingang bzw. Werkstor bis zum eigentlichen Arbeitsplatz ist genau so Arbeitszeit wie eventuelle Rüstzeiten vor Aufnahme der Tätigkeit. Demnach müsste das auch im Zeiterfassungssystem berücksichtigt werden, wenn man sich ein paar Minuten eher anmeldet.

Das selbe müsste analog dazu auch für Pausen gelten. Eine Kappung von einer Stunde düfte eigentlich gar nicht zulässig sein. Wenn, dann dürften z.B. bei einem 8-Stunden-Tag bestenfalls 30 Minuten gekappt werden, damit die Einhaltung des ArbZG gewährleistet ist.

Wenn im Zeiterfassungssystem Kappungen programmiert werden, dann sollten sie bestenfalls das ArbZG abbilden. Ein Abzug weiterer Zeiten dürfte eigentlich gar nicht möglich sein.

Es gibt durchaus Zeiterfassungssysteme, die man bezüglich des ArbZG gar nicht überlisten kann, Eures scheint leider nicht dazu zu gehören.

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DummerHund

30.05.2022 um 13:36 Uhr

@Mmuschelschbser "Grundsätzlich beginnt der Arbeitstag mit dem Betreten der Betriebsstätte. Das heißt, der Weg vom Eingang bzw. Werkstor bis zum eigentlichen Arbeitsplatz ist genau so Arbeitszeit wie eventuelle Rüstzeiten vor Aufnahme der Tätigkeit."

Diese Aussage ist so nicht korrekt. An einem Eingangstor kann eine Zugangserfassung sein. Diese ist dafür da damit man in einem Gefahrenfall weiß wer sich auf dem Gelände befindet. Die reine Zeiterfassung kann dann im Gebäude erfolgen. Entweder Zentral oder in mehreren Gebäuden, so ie wir es hatten. Beide Systeme sind nicht miteinander verknüpft im System. Hatten wir seiner Zeit extra in einer BV so fest gehalten.

M
Muschelschubser

30.05.2022 um 14:08 Uhr

@Dummerhund

Stimmt, leider ist das in den entsprechenden Gesetzen so überhaupt nicht geregelt. Dementsprechend sind dann auch nicht immer alle Gerichte auf einer Wellenlänge gewesen. Das hängt wohl auch stark von der Branche ab, so dass es viele Urteile gibt und auch nicht jeder direkt bis vor's BAG gegangen ist.

Aber zumindest bezüglich der Rüstzeiten am PC gibt es viele übereinstimmende Urteile. Es kann z.B. nicht sein, dass man einen PC 5 Minuten lang starten muss, ehe man überhaupt das Zeiterfassungsprogramm starten muss. Es gibt beispielsweise Systeme, wo man die Vergütung einer pauschalen Rüstzeit hinterlegen kann.

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assju21

30.05.2022 um 15:13 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten. Ja, wir haben gerade einen komplett neuen Betriebsrat, ich werde mich an die Kollegen wenden.

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