Erstellt am 27.05.2022 um 11:40 Uhr von rtjum
m.M.n. erst wenn er wieder 6 Wochen im Zeitraum von 12 Monaten krank war
Erstellt am 29.05.2022 um 20:30 Uhr von ganther
das ist kein Wunschkonzert. Wer ablehnt muss mit den Konsequenzen leben. Vielleicht mal nett den AG fragen. Oder es gibt eine BV, die weitere Möglichkeiten eröffnet. Bei uns zB gibt es die Möglichkeit zur Selbstmeldung zum BEM auch ohne die besonderen Voraussetzungen dazu