Hallo,
wir sind gerade dabei, eine Betriebsvereinbarung zum Thema BEM auszuarbeiten.
Wie steht Ihr zu dem Halbsatz, dass der Mitarbeiter im Erstgespräch u.a. über "die Folgenlosigkeit der Nichtbeteiligung am BEM, der Aussetzung oder des Abbruchs des BEM-Verfahrens" informiert werden soll ?
Der AG möchte dies auf jeden Fall gestrichen haben...ich habe diese oder sehr ähnliche Formulierungen aber in mehreren Muster-BVs gesehen (z.B. von der IG Metall).
Es ist schon klar, dass AG das BEM immer aus (mindestens) zweierlei Gründen einführen - der eine davon dann eben die "saubere" krankheitsbedingte Kündigung.
Ist dieser Satz denn in der BV überhaupt (vor Gericht) von Bedeutung (NUR vor Gericht ?)?
Was empfehlt Ihr bzw. wie habt Ihr das gelöst ?

Vielen Dank im Voraus !