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Betriebsvereinbarung BEM

K
Kayaluna
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind gerade dabei, eine Betriebsvereinbarung zum Thema BEM auszuarbeiten. Wie steht Ihr zu dem Halbsatz, dass der Mitarbeiter im Erstgespräch u.a. über "die Folgenlosigkeit der Nichtbeteiligung am BEM, der Aussetzung oder des Abbruchs des BEM-Verfahrens" informiert werden soll ? Der AG möchte dies auf jeden Fall gestrichen haben...ich habe diese oder sehr ähnliche Formulierungen aber in mehreren Muster-BVs gesehen (z.B. von der IG Metall). Es ist schon klar, dass AG das BEM immer aus (mindestens) zweierlei Gründen einführen - der eine davon dann eben die "saubere" krankheitsbedingte Kündigung. Ist dieser Satz denn in der BV überhaupt (vor Gericht) von Bedeutung (NUR vor Gericht ?)? Was empfehlt Ihr bzw. wie habt Ihr das gelöst ?

Vielen Dank im Voraus !

1.47603

Community-Antworten (3)

G
gironimo

16.01.2013 um 18:09 Uhr

Na - was sagt denn der AG? Warum will er denn den Satz nicht? Vielleicht hat er gute Argumente, die Euch überzeugen. Oder er hat sie nicht; dann bleibt Ihr bei Eurer Meinung.

Ich kenne derartige Formulierungen allerdings auch in BVs. Unserer AG hat sich daran nicht gestört.

K
Kölner

16.01.2013 um 22:21 Uhr

@all Der AG will einfach nicht, das ein abgebrochenes BEM folgenlos bleibt.... Das ist doch völlig verständlich!

N
NoPain

17.01.2013 um 09:23 Uhr

Wenn Ihr eine BEM braucht, habt Ihr offensichtlich Probleme mit einem erhöhten Krankenstand. Habt Ihr denn schon eine BV die sich um den Gesundheitsschutz kümmert? Eine BEM verwaltet den Krankenstand und leistet gesundheitsbedingte Kündigungen Vorschub --> eine gesundheitsfördernde BV könnte diesen erhöhten Krankenstand verhindern, jedenfalls verringern. Bevor man eine BEM unterschreibt, gegen Verhandlungen spricht erst mal nichts, solltet Ihr eine BV mit dem AG abschließen die den offensichtlich erhöhten Krankenstand verringert. Habt Ihr Euch auch schon einmal mit dem Thema Gefährdungsanalyse beschäftigt? Auch bei diesen Themen steht Euch Sachverstand zu, dies solltet Ihr auf jeden Fall vor Abschluss der BEM verhandeln und abschließen, denn offenbar stimmt gesundheitstechnisch und / oder im Arbeitschutzbereich irgend etwas nicht, was zu diesem erhöhten Krankenstand führt ;) Und wenn der AG unbedingt eine BEM haben will, wird er auch die beiden anderen Themen verhandeln ;)

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