Wer ordnet die Quarantäne bzw. die Lohnfortzahlung in der Quarantäne an?
Hallo Kollegen, ich hoffe trotz dieser momentanen teils undurchsichtigen Situation kann mir jemand helfen. Bei uns in der Firma sind jetzt mehrere Quarantänefälle aufgetreten. Die Kollegen wurden vom Landkreis in Quarantäne geschickt. Somit ist die Lohnfortzahlung geklärt. Nun hat sich uns aber als Betriebsrat die Frage gestellt, bekommt man bei uns im Unternehmen Lohnfortzahlung wenn er nicht vom Landkreis in Quarantäne geschickt wird, sondern vom GF, Hausarzt, etc?
Unser BR-Vorsitzender hat dies beim GF angesprochen und erhielt als Antwort, dass er (der GF) selber entscheidet, wann wer zum Hausarzt geschickt wird bzw. in Quarantäne/zum Test bzw. wer Lohnfortzahlung bekommt und wer nicht. Sozusagen eine Entscheidung je nach Gesicht.
Wir sind nur ein kleines Unternehmen (35 Mitarbeiter). Trotzdem sollte es als Energieversorger eine klare Regelung geben, die für alle Mitarbeiter gilt und nicht nur für diejeneigen die der GF leiden kann bzw. nicht. Leider toßen wir als Betriebsrat auf taube Ohren.
Wie würdet Ihr jetzt am besten weiter verfahren? Bzw. habt Ihr einen Rat für uns?
Community-Antworten (4)
10.11.2020 um 18:58 Uhr
Klare Regeln gibt es im Infektionsschutzgesetz. Quarantäne kann ausschließlich von staats wegen angeordnet werden. GF, Ärzte und sonstige Gestalten sind dort nicht aufgeführt. Wenn der Arbeitgeber meint er müsse die Arbeitskraft nicht annehmen und den Arbeitnehmer nach Hause schicken hat er den Lohn trotzdem zahlen. Das Zauberwort heißt Annahmeverzug.
10.11.2020 um 19:04 Uhr
Grade in so einem kleinen Unternehmen solltet ihr in der Lage sein die AN über ihre Rechte aufzuklären. Wenn der AG dann nicht zahlt müssen diese dies aber individuell einklagen!
11.11.2020 um 10:07 Uhr
Vielen Arbeitgebern muss man sagen, dass sie nicht über dem Gesetz stehen. Wenn es behördlich eine Anordnung zur Quarantäne gibt, gibt es vom AG nichts mehr herumzudeuteln.
11.11.2020 um 10:20 Uhr
Der Arbeitgeber kann die Annahme der Arbeit verweigern und den Kollegen nach Hause schicken. Bezahlen muss er ihn dennoch.
Er kann ihm aber nicht vorschreiben zum Arzt zu gehen.
Der Hausarzt kann lediglich die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Sollte eine isolationspflichtige Erkrankung vorliegen, muss er dies natürlich sagen und ggf. beim Gesundheitsamt melden, das dann weitere Schritte einleitet.
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