Hallo zusammen,

als frisch gewählter einköpfiger BR fallen natürlich einige Fragen/Unklarheiten an. Auch hinsichtlich meiner Betriebsratsarbeit, die nach BetrVG ja vorrangig der Arbeitstätigkeit zu behandeln ist. So weit, so gut.

Die BR-Arbeit soll ja nach BetrVG grundsätzlich während der Arbeitszeit stattfinden. Hier meine Situation:

Meine tägliche Arbeitszeit als 8-Stunden-Kraft beginnt um 8 Uhr und endet dementsprechend um 16:30 Uhr (halbe Stunde Pause). Nun hatte ich mir letzte Woche einen auswärtigen BR-Termin gelegt, der um 15:45 Uhr stattfand und über meine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit von 8 Stunden, ergo auch über das vertraglich vereinbarte Dienstende um 16:30 Uhr hinausging. Der auswärtige BR-Termin endete um 17:15 Uhr.

Meine Fragen:

1.) Die BR-Arbeit hat grundsätzlich während der Arbeitszeit stattzufinden, was in meinem Fall ja auch geschah. Nur überdauerte der Termin diese. Kann ich die "Überstunden" als Freizeitausgleich geltend machen? Wie ich gelesen habe, sollen Überstunden offenbar nur dann gewährt werden können, wenn die BR-Arbeit BETRIEBSBEDINGT außerhalb der Arbeitszeit stattfindet, also beispielsweise wenn dies durch Schichtbetrieb erforderlich ist.

2.) Da ich meinen Arbeitsplatz nach Abmeldung gegen 15 Uhr verlassen musste, um rechtzeitig zum Termin zu erscheinen - werden mir die 1 1/2 Stunden ab Verlassen des Arbeitsplatzes um 15 Uhr bis 16:30 Uhr (=Ende meiner Arbeitszeit) als Minusstunden angerechnet?

Meine Anmerkung:

Mir geht es nicht um die Überstunden. Mir geht es schlicht und ergreifend darum, welches Verhalten hier als BRV das richtige bzw. rechtmäßige ist.



Ich bedanke mich für eure Aufmerksamkeit! :-)