Urlaub falsch berechnet
Guten Tag,
ich habe eine 36 Stundenwoche. Mo. + Di. + Do. + Fr. von 9-18Uhr und Mi. 9-13Uhr. 24 Urlaubstage.
Ich bin noch relativ neu in diesem Unternehmen und hatte bei der ersten Urlaubsabgabe leider nicht die Frage gestellt wie die Urlaubstage verrechnet werden. Dies habe ich nun die letzte Woche gemacht, da ich wieder Urlaub abgeben möchte. Der Mittwoch den ich bereits letzten Jahres Dezember genommen habe wurde mit einem ganzen Urlaubstag abgezogen. Nun konnten wir klären, dass dieser nur mit einem halben Tag berechnet wird. Jetzt wurde mir aber gesagt dies gilt zukünftig. Was heißt die Firma möchte mir den halben Tag von Dezember nicht verrechnen/gut schreiben.
Ist das so richtig? Das war ein Fehler seitens Unternehmen und müsste ich diese nicht wieder gut geschrieben bekommen? (hier liegt wahrscheinlich auch eine Frist vor?Das 10 Jahre nicht wieder gut geschrieben werden ist mir klar-mein Kollege ist 20 Jahre in diesem Unternehmen und hat noch nie darauf geachtet-er besteht jetzt auch nicht darauf alle Jahre wieder gut geschrieben zu bekommen, aber wenigstens den Urlaub den er bereits im Januar 2021 genommen hat). Die Regelung einen halben Arbeitstag als auch einen halben Urlaub zu berechnen ist festgesetzt und nur weil die "Personalerien" es nicht weiß und sich nicht darüber informiert gibts die Regelung ja trotzdem - Sprichwort: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
Community-Antworten (13)
22.03.2021 um 19:01 Uhr
gilt ein Tarifvertrag / eine Betriebsvereinbarung, oder steht etwas dazu im Arbeitsvertrag?
22.03.2021 um 20:22 Uhr
Ich verstehe das Ganze nicht! Was heißt: "Der Mittwoch den ich bereits letzten Jahres Dezember genommen habe wurde mit einem ganzen Urlaubstag abgezogen". Man kann Urlaub nicht im Voraus nehmen. Und ansonsten ist ein Urlaubstag ein Arbeitstag, an dem man nicht gearbeitet hat. Die Stunden spielen da keine Rolle. Es sei denn (siehe Antwort von celestro) es gibt eine Regelung zu Gunsten des Arbeitnehmers.
23.03.2021 um 09:08 Uhr
Ein Urlaubstag -> Ein Arbeitstag. Dabei ist es egal wieviel Stunden gearbeitet werden. Das Bundesurlaubsgesetz sieht bei einer Sechs-Tage-Woche einen Jahresurlaubsanspruch von mindestens 24 Tagen vor. Arbeitest du nur an fünf Tagen in der Woche, stehen dir entsprechend mindestens 20 Urlaubstage im Jahr zu. Du bekommst 24 Tage Urlaub, also mehr als das Gesetz vorsieht.
23.03.2021 um 09:46 Uhr
Hmm das alte Problem: Bei unterschiedlichen Zeiten (also am Tag unterschiedliche Stunden) und oder unterschiedlichen Tagen (also z.B. auch wechselhaft einmal am Montag frei einmal am Freitag) sollte man vom Durchschnitt ausgehen. Komplexes Beispiel: An 4 flexiblen Tagen muss der Arbeiter einmal 4h arbeiten einmal 3h und einmal 2h und einmal 1h. Jetzt ist ein Tag Feiertag. Der AG sagt das ist der arbeitsfreie Tag (z.B. jetzt der Karfreitag und dann aber der Ostermontag). Der AN ist damit nicht einverstanden. So Berechnung: AN arbeitet 10h die Woche innerhalb von 5 Tagen.
Also 4h arbeiten ist 2h+2h auf Zeitkonto. 1h arbeiten ist 1h -1h vom Zeitkonto weg. Arbeitet einen Tag nicht -2h vom Zeitkonto. Feiertag, Urlaub und Krankheit ist +-0 auf dem Zeitkonto. Urlaub ist wie 5 Tage Woche... Auch wenn man frei hat (oder will oder so) und dann Krank wird (mit Krankenschein) dann wird gerechnet wie gearbeitet also +-0 auf Zeitkonto. Das kann man sogar auf eine 7Tage Woche oder eine theoretische 20Tage Woche ausdehnen und das Ergebnis stimmt trotzdem (der Urlaub muss natürlich angepasst werden).
Einfaches Beispiel: 35h Woche. Montag bis Donnerstag 7,5h und am Freitag 5h.
Montag 7h+0,5h auf Zeitkonto Dienstag 7h+0,5h auf Zeitkonto .... Freitag 5h -2h auf Zeitkonto. Bei Feiertag am Freitag ist von Montag bis Donnerstag +2h auf Zeitkonto und am Feiertag +-0 auf Zeitkonto.... Natürlich ist, wenn am Montag Feiertag ist +-0 am Montag also macht man in dieser Woche 0,5 Miese...
Und diese Berechnung ist stimmig und benachteiligt keinen. Nicht den AN und nicht den AG. Selbst bei nur einem Arbeitstag die Woche (der auch noch flexibel ist) funktioniert das System. Also z.B. an einem Arbeitstag 5h. Montag arbeiten 1h+4h auf Zeitkonto. Dienstag frei -1h vom Zeitkonto. Mittwoch krank +-0h Zeitkonto. Donnerstag Feiertag +-0h vom Zeitkonto. Freitag Urlaub (ja kann er wenn er die Stunde behalten will die er am Montag mehr wie der Schnitt gearbeitet hat aber Urlaub auf 5 Tage Woche) +-0h vom Zeitkonto. Wochensumme: +3h aufs Zeitkonto (Rest vom Montag).
23.03.2021 um 10:03 Uhr
"Jetzt ist ein Tag Feiertag. Der AG sagt das ist der arbeitsfreie Tag (z.B. jetzt der Karfreitag und dann aber der Ostermontag). Der AN ist damit nicht einverstanden."
:-D :-D :-D
23.03.2021 um 11:16 Uhr
Es gibt grundsätzlich keine halben Urlaubstage, es sei denn, das ist vertraglich festgelegt. Als halber Urlaubstag gilt dann allerdings, wenn du an dem Tag die Hälfte deiner Arbeitszeit verrichtest und für die andere Hälfte Urlaub nimmst. Wenn Du gar nicht arbeitest, ist das ein ganzer Urlaubstag.
23.03.2021 um 11:23 Uhr
"Was heißt: "Der Mittwoch den ich bereits letzten Jahres Dezember genommen habe wurde mit einem ganzen Urlaubstag abgezogen"."
Lafre hat im Dezember 2020 schon einmal einen Mittwoch frei genommen und der wurde wie genannt "behandelt".
23.03.2021 um 11:58 Uhr
Erstmal vielen Dank für die Antworten. Das der Mittwoch mit einem halben Tag berechnet wird, wurde bereits mit dem Firmenanwalt geklärt.
Das mit dem Durchschnitt wie Hawky vorschlägt, habe ich ihr auch schon vorgeschlagen. Sie versteht die Rechnung nur leider nicht. Daher die Einigung auf 0,5 Tage.
Meine Frage ist nun ob ich den falsch berechneteten Mittwoch von 2020, also 0,5 Tage rechtlich wieder gut geschrieben bekomme, weil die Aussage der Kollegin (keine Personalerien-kümmert sich aber um solche Angelegenheiten) war "...es gilt zukünftig"
Danke.
23.03.2021 um 12:06 Uhr
Du kannst den AG auffordern, die Gutschrift vorzunehmen. Tut er (oder die Personalabteilung) dies nicht, kannst Du klagen.
ABER ... sofern ein Tarifvertrag gilt, solltest Du dort erst einmal nachschauen, ob es Ausschlussfristen gibt. Es kann nämlich gut sein, das man nach einem TV solche einen Anspruch innerhalb von 3 Monaten anmelden muss. Die könnten dann ggf. schon vorbei sein und dann hast Du keine Chance vor Gericht.
23.03.2021 um 13:08 Uhr
Danke celestro für die Antwort. Es liegt kein Tarifvertrag vor und es ist nichts im Vertrag festgehalten worden bis auf die Arbeitszeiten an den einzelnen Tagen, die Stundenanzahl in der Woche und die Urlaubstage. Hab nur mal aufgeschnappt, dass wenn es sonst nicht im Vertrag geregelt ist eine Frist von 6 Monaten vorliegt?
23.03.2021 um 14:39 Uhr
Trotzdem müsstest du Klage einreichen, sofern der Arbeitgeber nicht freiwillig den halben Tag gutschreibt. Ist das die Sache wert?
23.03.2021 um 14:50 Uhr
"Eine einzelvertragliche Ausschlussfrist, die die schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer Frist von weniger als drei Monaten festsetzt, ist unwirksam. Solch eine Frist entfällt ersatzlos und es gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften."
daraus schließe ich, das wir bei ungültiger (oder bei Dir gleich fehlender) Vorschrift die gesetzliche Verjährung eintritt. Damit wären wir dann bei 3 Jahren.
23.03.2021 um 16:38 Uhr
Hallo, bei uns haben sie das auch nicht verstanden und haben dann die Arbeitgebervertretung angerufen, die dann (sich vorher auch noch erst schlau machen mussten) vorbei kamen und mir das erklärt haben. Habe das System sofort kapiert. Bei der Personalchefin hats aber noch 1,5h gedauert.....
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