Erstellt am 14.01.2013 um 09:57 Uhr von Kulum
Ein Anruf beim Amt für Arbeitsschutz reicht um den Spuk zu beenden. Allerdings sollte IMHO der AG vorher schon wenigstens 1x schriftlich aufgefordert werden sich an die Gesetze zu halten. Ein kleiner Hinweis auf die §§ 22 + 23 ArbZG könnte auch Wunder wirken.
Im übrigen seid ihr nach §87 Abs.1 Ziff.2 BetrVG bei der Lage der Pausen in der Mitbestimmung. Ich würde so nem kleinen Abteilungsleiter ordentlich auf die Finger hauen (lassen) wenn der mal so eben auf der Mitbestimmung rumtrampelt
Erstellt am 14.01.2013 um 09:59 Uhr von Kölner
@Morgana
Was soll man denn dazu sagen? Es ist nicht erlaubt!!
Ich würde auch nicht mit den Abteilungsleitern hantieren, sondern mit dem AG. Wenn man dann noch die Dienstpläne durchsieht, kann man wenigstens ein wenig Schock verbreiten...
Erstellt am 14.01.2013 um 10:18 Uhr von Morgana
Kölner u. Kulum, Danke für die schnellen Antworten. Ich seh`s ja genau so, wollte einfach nur Bestätigung von Euch.
Gruß Morgana