Feiertagsregelung in verschiedenen Bundesländern - Mitarbeiter im Satellitenbüro in NRW müssen trotz Feiertag arbeiten, weil am Firmensitz in HH kein Feiertag?
Hallo zusammen,
eine Frage zur Feiertagsregelung verschiedener Bundesländer. Firmenhauptsitz ist HH, Mitarbeiter im Satellitenbüro in NRW haben einen Feiertag, HH nicht.
GL behauptet, die MA müßten trotz dieses Feiertag in NRW arbeiten. In den AV ist es nicht geregelt, TV und BV gibt es nicht.
Community-Antworten (6)
04.07.2008 um 15:03 Uhr
@Taca Tuca Das Feiertagsrecht des Betriebssitzes gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer an täglich wechselnden Arbeitsstätten tätig wird. Wird er jedoch von seinem Arbeitgeber auf eine außerbetriebliche Arbeitsstelle in ein anderes Bundesland entsandt, gelten die dortigen Bestimmungen.
04.07.2008 um 15:07 Uhr
Hallo Taca Tuca, wenn der Arbeitgeber ein Büro in NRW einrichtet Mitarbeiter dort ständig einsetzt (anders als z.B. mobile Monteure usw.) dann hat er sich dort an die Feiertagsruhe zu halten - sprich: Die Leute haben Feiertagsfrei! In bestimmten Branchen und dann durch TV oder BV gestaltet, kann etwas anderes geregelt werden, wenn dies im gesetzlichen Rahmen stattfindet.
04.07.2008 um 15:08 Uhr
@ridgeback, jotim könnt ihr mir die Quelle nennen?
Vielen Dank im Voraus.
04.07.2008 um 15:14 Uhr
04.07.2008 um 15:22 Uhr
04.07.2008 um 16:15 Uhr
@ridgeback, jotim und pirat,
vielen Dank für Eurer Hilfe!
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