Feiertagsregelung für Schichtarbeiter
Betr:Feiertagsregelung §3BUrlG Satz 2:...als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- u. gesetzliche Feiertage sind. Frage: Schichtarbeiter....geplante Schichten vorhanden.....der Feiertag fällt auf den geplanten freien Tag der Woche........muss der MA in dieser Woche 4 oder 5 Tage Urlaub arbeiten?
Community-Antworten (3)
29.01.2006 um 22:59 Uhr
Hallo Lena, die erste Frage ist: Seid Ihr tarifgebunden und enthält der TV irgendwelche Regelungen? Wenn ja, gelten die tarifvertraglichen Regelungen. Wenn nein, gehe ich davon aus, daß der Mitarbeiter für den geplanten freien Tag Urlaub nehmen muß. Gruß otto
30.01.2006 um 08:05 Uhr
Hallo Lena, der MA muß 5 Tage arbeiten. Wenn ein Feiertag auf eine geplante Freischicht fällt hat der MA echt Pech gehabt. Auch wird dem MA der Feiertag nur vergütet, wenn ihm durch den Feiertag Lohnverlust entstehen würde was ja bei einer Freischicht nicht gegeben ist.
30.01.2006 um 08:13 Uhr
Es ist genauso, wie bei Arbeitnehmern, die eine geregelte Montag bis Freitag-Woche haben. Wenn der Feiertag da ein Samstag oder Sonntag ist, muß trotzdem 5 Tage gearbeitet werden Gruß, Merlin
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