Erstellt am 29.01.2006 um 21:59 Uhr von otto
Hallo Lena,
die erste Frage ist: Seid Ihr tarifgebunden und enthält der TV irgendwelche Regelungen? Wenn ja, gelten die tarifvertraglichen Regelungen.
Wenn nein, gehe ich davon aus, daß der Mitarbeiter für den geplanten freien Tag Urlaub nehmen muß.
Gruß otto
Erstellt am 30.01.2006 um 07:05 Uhr von Werner
Hallo Lena,
der MA muß 5 Tage arbeiten.
Wenn ein Feiertag auf eine geplante Freischicht fällt hat der MA echt Pech gehabt.
Auch wird dem MA der Feiertag nur vergütet, wenn ihm durch den Feiertag Lohnverlust entstehen würde was ja bei einer Freischicht nicht gegeben ist.
Erstellt am 30.01.2006 um 07:13 Uhr von merlin
Es ist genauso, wie bei Arbeitnehmern, die eine geregelte Montag bis Freitag-Woche haben. Wenn der Feiertag da ein Samstag oder Sonntag ist, muß trotzdem 5 Tage gearbeitet werden
Gruß, Merlin