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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitnehmerhaftung

K
kwaichangkaine
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen. Ich habe eine Frag bezüglich der Haftung von Arbeitnehmern. Unsere Betriebsleitung hat angekündigt, daß zukünftig (ich bin in einem Handwerksunternehmen tätig), wenn ein Mitarbeiter einen Fehler verursacht(welcher auf Grund seiner Lohngruppe hätte vermieden werden können) und dieser dann von einem weiteren Mitarbeiter behoben werden muß, er mit bis zu 5 Stunden monatlich selbst dafür haften muß, d.h. er bekommt diese Zeit nicht vergütet. Ist ein solcher Schritt rechtens?

Der unbekannte Kwaichangkaine.....

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

08.01.2013 um 17:16 Uhr

Wie kann man auf Grund einer Lohngruppe einen Fehler vermeiden.

Irren ist menschlich und "Betriebsbußen" unterliegen der Mitbestimmung des Betriebsrats. Ich hoffe Ihr habt einen BR.

M
Marianne

08.01.2013 um 17:28 Uhr

Grundlagen, Beispiele, Praxistipps

Grundzüge der Arbeitnehmerhaftung

http://www.bartsch-rechtsanwaelte.de/media/docs/rm/arbeitnehmerhaftung.pdf.

W
Watschenbaum

08.01.2013 um 18:02 Uhr

es ist rechtens, einen AN für einen verursachten Schaden im Rahmen seiner Verschuldung haftbar zu machen diesen Grad der Verschuldung muß der AG im Zweifelsfall beweisen

es ist nicht rechtens, geleistete Arbeitsstunden nicht zu vergüten

es ist aber wieder rechtens, gegenseitige Ansprüche "gegenzurechnen"

um dem AN individualrechtliche Klärung zu ersparen (zieht der AG erstmal irgendetwas ab,müsste der AN das wieder einklagen, falls er meint, es wäre zu Unrecht geschehen)

besteht vielleicht die Möglichkeit, den AG zu bewegen, in relevanten Fällen gemeinsam mit dem BR an einem runden Tisch die Angelegenheit zu klären, um die beabsichtige einseitige Beurteilung des Verschuldens eines AN durch den AG abzuwehren (falls ihr euch diesen Schuh anziehen wollt) ?

BV betriebliche Beschwerdestelle oder BV Arbeitnehmerhaftung oder ähnliches ?

der AN könnte hinterher immer noch, individualrechtlich für sich die Sache abklären, falls er mit dem Ergebnis der Beurteilung des Sachverhalts durch AG und BR nicht einverstanden wäre

K
Kulum

09.01.2013 um 10:50 Uhr

Vertraglich vereinbarte Zahlungen darf eine Seite nicht ohne weiteres kürzen. Auch nicht den Lohn gegen einen angeblichen Fehler gegenrechnen. Als AN schuldet man ohnehin "nur" eine Leistung mittlerer Art und Güte. Was für den AG ein Fehler ist, könnte sich also durchaus noch im Rahmen bewegen. Ob das so ist entscheidet auf jeden Fall nicht der AG allein. In dem geschilderten Fall macht sich der AG zu Geschädigten, Richter und Vollstrecker in einer Person. So etwas kann in Deutschland nur das Finanzamt und selbst dagegen gibt es Mittel. Allerdings wird man gegen einen so dreisten AG wohl klagen müssen. Wer sich als AG zu einem solchen Quatsch hinreißen lässt, ist in der Regel entweder relativ beratungsresistent oder aber es ist ihm schlicht egal ob er das überhaupt darf.

Sin

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