Wer hat Erfahrung mit Arbeitnehmerhaftung?

Konkret: Wann verjährt ein Schadensersatzanspruch des AG gegenüber dem AN?

Habe bislang Internetbeiträge gefunden, die besagen, daß innerhalb von 6 Monaten nachdem der AG Kenntnis vom Schadensersatzanspruch erlangt hat dieser gerichtlich geltend gemacht werden muß. Danach gilt die Sache als verjährt. Stimmt das?