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Wann verjährt ein Schadensersatzanspruch des AG gegenüber des AN?

C
ckr
Jan 2018 bearbeitet

Wer hat Erfahrung mit Arbeitnehmerhaftung?

Konkret: Wann verjährt ein Schadensersatzanspruch des AG gegenüber dem AN?

Habe bislang Internetbeiträge gefunden, die besagen, daß innerhalb von 6 Monaten nachdem der AG Kenntnis vom Schadensersatzanspruch erlangt hat dieser gerichtlich geltend gemacht werden muß. Danach gilt die Sache als verjährt. Stimmt das?

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Community-Antworten (14)

R
Rollie

17.08.2006 um 10:25 Uhr

Das mag auch davon abhängen, um was es geht. Ansprüche aus dem Arbeitsverhältniss können ggf. nach 3 Jahren verwirken, während Tarifverträge zum Teil Ausschlußfristen von 3 Monaten haben.

C
ckr

17.08.2006 um 10:44 Uhr

In Stichworten:

Hausmeister, berechtigt Generalschlüssel für Schließanlage auszugeben Freien Zugang zum Hausmeisterraum und zu diesen Schlüsseln hatten jedoch noch min. 6 weitere Personen Arbeitsverhältnis per gerichtlichem Vergleich aufgelöst, AN 4 Monate freigestellt Nach Übergabe der Arbeitsmittel (Werkzeug, Maschinen, Schlüssel etc.) behauptete AG, daß 5 Generalschlüssel fehlen (davon 3, die er selbst in Besitz hatte) Komplette Schließanlage ausgewechselt und die Kosten in Höhe von 13000 € vom AN eingeklagt 8 Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Kein Tarifvertrag

K
Kölner

17.08.2006 um 10:47 Uhr

@ckr Vornehmlich muss der AG beweisen, inwiefern es sich um eine deliktische Haftung oder um eine Haftung aus der Verletzung von Pflichten aus dem Dienstverhältnis handelt.

Der § 619a BGB zeigt sich "nur" hinsichtlich der Beweislast des AG als "neu" im BGB. Der ursprüngliche Gedanke der Haftung/Schadenersatz basiert auf dem § 280 BGB - dieser wiederum baut auf die Fristen der §§ 195-199 BGB.

K
Kölner

17.08.2006 um 10:48 Uhr

@ckr Das geht m.E. ohne Probleme...

C
ckr

17.08.2006 um 10:53 Uhr

Was meinst Du mit "ohne Probleme" für oder gegen AN?

K
Kölner

17.08.2006 um 10:58 Uhr

@ckr Gegen den AN zu klagen wird überhaupt kein Problem sein, zumal ggf. ja auch Strafbestandteile durch das Gericht zu prüfen sind.

Was den Schadenersatz an sich betrifft: Ich gehe auch eher von der dreijährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB aus.

C
ckr

17.08.2006 um 11:12 Uhr

@Kölner

Ich glaube, ich muß noch etwas präzisieren.

AN hat Ausgabe aller Schlüssel nachgewiesen

3 dieser angeblich fehlenden Schlüssel waren von Anfang an im Besitz des AG, das kann durch einen Zeugen belegt werden.

1 Schlüssel war in einem Notschlüsselkasten an der Aufzugsanlage deponiert, dieser Notschlüsselkasten wurde von wem auch immer n a c h dem letzten Arbeitstag des AN entfernt.

1 Schlüssel war im Besitz einer ehemaligen Reinigungskraft, die diesen Schlüssel nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht an den AG zurückgegeben hat.

Du berücksichtigst auch nicht, daß außer dem AN auf Veranlassung des AG auch noch andere Personen jederzeit Zugang zu den Schlüsseln hatten und diese "entnehmen" konnten.

Hab noch was vergessen:

Der AN hat bereits auf mein Anraten hin im März 2004 den AG schriftlich darauf hingewiesen, daß er keine Verantwortung mehr übernimmt für Alles, was im HM-Raum deponiert ist, weil zuviele Personen freien Zugang zu diesem Raum haben. Er hat weterhin darauf bestanden, daß dieses Schriftstück in die Personalakte kommt.

R
Rollie

17.08.2006 um 11:21 Uhr

Betroffene Person wird den Schaden ja sicher nicht kommentarlos begleichen. Daher dürfte die Sache ja wohl auf's Gericht gehen.

Wenn sich dort zeigt, das der Verlust der Schlüssel außerhalb des Einzugsbereichs der Person abhanden gekommen sind, da die Ausgabe dokumentiert war, die Rückgabe nicht erfolgte, oder Depos im Nachhinein abgehängt wurden, könnte der Nachweis seitens AG ggf. schwierig werden.

Weitergehend müßte ja vermutlich auch der Nachweis erbracht werden, in wie weit der AN vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig gehandelt hat.

K
Kölner

17.08.2006 um 11:25 Uhr

@Rollie Danke Rollie.

@ckr Auch wenn ich mitunter recht laut denke, bin ich immer noch kein Richter. Der Zitronenfalter kann ja auch keine Zitronen falten. ;-)

C
ckr

17.08.2006 um 11:30 Uhr

@Kölner

Emmmh, ja!

Trotzdem vielen Dank! Ich bin zwar der Meinung, der AG hat nicht sehr große Chancen, aber Recht haben und Recht bekommen usw. .... Es bleibt immer ein Restrisiko.

F
Fayence

17.08.2006 um 11:39 Uhr

Wobei ein Richter auch nachprüft, in welchem zeitlichen Zusammenhang ein AG gegenüber dem AN reagiert hat... Die rechtliche Durchsetzung eines Schadenersatzanspruches steht noch auf einem anderen Blatt!

C
ckr

17.08.2006 um 11:52 Uhr

@Fayence

Ja, 12 Monate nach dem letzten tatsächlichen Arbeitstag ist schon arg lang.

Ich habe auch noch recherchiert, daß die Gerichte im Allgemeinen bei Schlüsselverlust, wenn man hier überhaupt davon sprechen kann, davon ausgehen, daß die Mißbrauchsgefahr nach 6 Monaten nicht mehr gegeben ist. Somit erscheint mir eine Auswechslung der kompletten Schließanlage vollkommen überzogen. Ich denke, es hätte genügt die Zylinder der Eingangstüren auszutauschen.

F
Fayence

17.08.2006 um 12:07 Uhr

An Stelle Deines Ex-Kollegen würde ICH mir ziemlich wenig Kopfschmerzen machen, obwohl so ein "13.000 € Damoklesschwert" sicherlich nicht ganz so witzig ist!

Dass Dein Ex-Kollege einen Anwalt hinzugezogen hat, davon gehe ich doch mal aus! Also abwarten, entschieden wird eh an anderer Stelle!

C
ckr

17.08.2006 um 12:23 Uhr

@Fayence

Er hat eine sehr gute Anwältin, aber ist trotzdem vollkommen durch den Wind. Nach so langer Zeit hat er nicht mehr mit so etwas gerechnet.

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