Arbeitnehmerhaftung
Hallo,
Ein Arbeitnehmer (angestellt als Kraftfahrer) hat Hilfsmittel zur Ladungssicherung verloren, er kann sich nicht erinnern wo er sie vergessen hat. Der AG will nun Ersatz vom AN haben. Ist der AN dafür haftbar, insbesondere wenn im Arbeitsvertrag steht, dass der AN für verschuldete Schäden und Verlust haftet?
Gruß
Meik
Community-Antworten (10)
19.06.2009 um 22:30 Uhr
google mal "arbeitnehmerhaftung "
19.06.2009 um 22:32 Uhr
@meika Das könnte so sein...
@kriegsrat Du empfiehlst Eigenlektüre? kopfschüttel
19.06.2009 um 22:37 Uhr
bevor man hier alles schreibt über fahrlässigkeit und diesen ganzen summs
steht doch fein säuberlich im netz ......
19.06.2009 um 22:47 Uhr
@kriegsrat Je nach Laune und Region in der google befragt wird, gleicht Deine Aufforderung der Arbeit eines berühmten Sohnes von Aeolos und Enarete.
19.06.2009 um 22:59 Uhr
damits einfacher wird , z.B.
19.06.2009 um 23:03 Uhr
@kriegsrat Du Guter... Du Betriebsratversteher... Du Gebenedeiter...
19.06.2009 um 23:19 Uhr
meika Kann es denn nicht sein, dass im die Sachen gestohlen wurden?
19.06.2009 um 23:21 Uhr
@meika Achtung, das ist eine Hilfskonstruktion von 'DerAlteHeini'...
19.06.2009 um 23:35 Uhr
dann konstruiert der AG noch eine grobe fahrlässigkeit, weil der kollege die sachen unbeaufsichtigt rumliegen hat lassen...
wie läufts denn praktisch ab ? der AG sagt, du zahlst und zieht den schaden einfach vom lohn ab und der AN darf dann monatelang hinterherklagen was dann letztendlich von einem arbeitsrichter entschieden werden muß, was hier in diesem speziellen einzelfall recht wäre
19.06.2009 um 23:37 Uhr
Der Arbeitnehmer hat gesagt, dass er sie wohl irgendwo liegen gelassen hat, er wüsste aber nicht mehr wo. Es interessiert ihn anscheinend auch nicht weiter. Bei Diebstahl wären auch eher alle Hilfsmittel weg und nicht nur ein Teil davon. Ausserdem dürfte diese Argumentation jetzt wohl auch nicht mehr möglich sein.
Erschwerend kommt noch hinzu, dass der AN im Arbeitsvertrag unterschrieben hat für die Hilfsmittel zu haften. Ich habe bisher auch nichts gefunden, dass eine solche Haftung generell ausschließt. Vom Betrag her ist es auch nicht so hoch, dass ich davon ausgehen würde, dass der AN extrem belastet wird (Wert düfte zwischen 100 und 150 EUR liegen) Die verschwundenen Gegenstände könnte man theoretisch verkaufen (Hat der AG schon angedeutet)
Gruß Meik
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