Erstellt am 07.01.2013 um 15:35 Uhr von Watschenbaum
man ruft einen Anwalt an und bittet ihn, ein arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren auf Grundlage des § 23 BetrVG einzuleiten , dem AG unter Androhung von Zwangsgeld untersagen zu lassen , ohne Zustimmung des BR Mehrarbeit anzuordnen bzw. zu dulden
der Anwalt wird euch beraten, wie die dazu nötige Beschlußlage zu schaffen wäre
Manche AG brauchen soetwas, um zu merken, der BR macht Ernst
man muß ihnen die "Lust" nehmen, den BR übergehen zu wollen
Erstellt am 07.01.2013 um 16:33 Uhr von gironimo
ich stimme Watschenbaum zu. Aus meiner Sicht muss bei einem derartig bewußten Verstoß des AG gegen die Regeln der Mitbestimmung, unbedingt eine entsprechende Reaktion des BR erfolgen.
Nicht der BR sondern der AG muss die Lust verlieren ......