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Arbeitszeiten

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Anaid87
Mai 2022 bearbeitet

Hallo zusammen! Das ist jetz keine typische BR Frage, aber vllt kann ja dennoch jemand helfen. Wir hatten Monatsgespräch mit dem AG und da kam das Thema Arbeitszeitgesetz auf, weil wir mit unseren Schichtzeiten immer über 8Std kommen. Nun ist es so, dass in den Arbeitsverträgen steht, dass wir eine 40stunden Woche haben, was ja einer 5 Tage Woche entspricht. Der AG hat aber argumentiert, dass wir eine 6 Tage Woche hätten und die wöchentliche Arbeitszeit dann bei 48stunden liegt. Haben dann gefragt wie wir aber bei 8.5/9 Std pro Schicht auf einen Durchschnitt von 8 Std kommen sollen... Denn in §3 Arbeitszeitgesetz ist es ja so geregelt, dass die werktägliche Arbeitszeit auf 10std erhöht werden kann, wenn innerhalb 6monate/24 Wochen ein Durchschnitt von 8std werktäglich nicht überschritten wird. Nunja der Arbeitgeber hat argumentiert, dass wir unsere wöchentlichen Stunden also durch 6 Werktage teilen müssten und wir dann ja im Durchschnitt diese 8std erreichen würden. Arbeiten eben mal nur 4 Tage die Woche, manchmal aber auch eben 6, also sehr unterschiedlich. Ist denn diese Rechnung (wöchentlich geleistete Stunden geteilt durch 6 Tage) dann richtig? Oder müssten wir unsere monatlich geleisteten Stunden durch unsere geplanten arbeitstage teilen? Vielen Dank schonmal für eure Hilfe :)

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Community-Antworten (6)

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wdliss

25.05.2022 um 09:27 Uhr

Wenn im Arbeitsvertrag eine 40 Stunden Woche vereinbart wurde ist die Frage nach der täglichen Arbeitszeit doch unerheblich. Der AG hat dafür zu Sorgen, dass die 40 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden. Alles darüber hinaus wären Überstunden und zustimmungspflichtig.

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rtjum

25.05.2022 um 10:37 Uhr

der AG rechnet, m.M.n., korrekt, das ArbZG spricht in dem Zusammenhang von Werktagen und das sind nun mal die 6 Tage von Montag bis Samstag. aber wie wdliss schon schreibt habt ihr ja die Möglichkeit Mehrarbeit abzulehnen wenn ihr meint, dass das richtig ist.

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enigmathika

25.05.2022 um 12:46 Uhr

In den Arbeitsverträgen ist eine 40-Stunden-Woche vereinbart. So weit so gut. Eigentlich müsste in den Verträgen auch stehen, wieviele Tage pro Woche gearbeitet wird. Wenn das fehlt, darf man wohl von einer 6-Tage Woche ausgehen. Dass der Arbeitgeber aber nun sagt, dass Ihr, weil Ihr ja eine 6-Tage -Woche habt, 48 Stunden arbeiten müsst, obwohl in den Verträgen 40 Stunden vereinbart sind, halte ich für absoluten Unsinn.

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Anaid87

25.05.2022 um 14:17 Uhr

Hey zusammen, vorab schonmal Danke für die Antworten. Also der Arbeitgeber hat nun nicht gesagt, dass wir jetzt 48std pro Woche arbeiten müssen. Uns geht es eher um die werktägliche Arbeitszeit, die bei unseren Schichten immer über 8std beträgt. Wir haben bspw. Eine Woche mit 6 Tagen a 9 Std und in der anderen nur 4 Tage mit 9std. Ist dann die Rechnung des AG, also geleistete Wochenstunden durch 6 Werktage richtig? Oder gibt es eine andere Rechnung zur Ermittlung der durchschnittlichen werktäglichen Arbeitszeit?

W
wdliss

25.05.2022 um 16:28 Uhr

Die Argumentation des AG ist in sich geschlossen richtig.

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ganther

25.05.2022 um 17:06 Uhr

der AG kommt ja offensichtlich über das ArbZG. Laienhaft gesagt bist du da bei einer 48 Stundenwoche die zulässig ist, die bis auf 60 Stunden erhöhen kann. Das ArbZG ist eben bei einer 6-Tage-Woche. Daher hast du bei einer 5-Tagewoche schon immer einen Ausgleichstag in der Woche drin und liegst eben schnell unter den 48 Stunden. Daher bei 40 Stunden nach dem ArbZG erst mal alles ok.

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