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Verdacht auf Arbeitszeitbetrug

G
grisuv
Mai 2022 bearbeitet

Es wird einem unserer Kollegen Arbeitszeitbetrug vorgeworfen. Kollegen haben ihn bei der Geschäftsleitung gemeldet. Der Arbeitgeber hat uns nun gebeten, diesen Mitarbeiter überwachen zu lassen um Verdachstmomente zu bestätigen bzw. zu zerstreuen. Wir müssen uns über ein Zeiterfassungssystem über Laptop / PC / Smartphone einloggen. Der Arbeitgeber möchte nun überwachen lassen, wann er sich mit welchem Gerät wo ein- bzw. ausloggt. Ist das rechtens vom Arbeitgeber?

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Community-Antworten (5)

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UdoWoe

24.05.2022 um 17:03 Uhr

Gut ist schon mal, dass sich der AG mit dem BR in Verbindung setzt und euch fragt. Wenn es Verdachtsgründe gibt, dann wird es schwierig sein die Zustimmung nicht zu geben. Ich würde die Zustimmung aber sehr eng fassen. Festgehalten muss was kontrolliert werden soll. Wie lange und wer Zugriff auf die Daten hat. Was ich nur nicht verstehe, ihr erfasst doch die Daten schon. Somit könnte der AG doch auf die alten Daten in eurer Zeiterfassung zurückgreifen. Fragt doch mal ob dem AG diese Daten schon langen. Aber auch hier Zugriff nur in Anwesenheit und mit Billigung des BRs.

M
Muschelschubser

24.05.2022 um 17:16 Uhr

Bitte korrigiert mich wenn ich da gerade etwas in den falschen Hals bekommen habe.

Aber für mich liest es sich, als versuche die GL gerade, den schwarzen Peter an den BR weiterzugeben.

Natürlich hat der BR das Recht zur stichprobenartigen Einsichtnahme in die Zeiterfassungsdaten. Aber nicht um arbeitsrechtliche Konsequenzen zu legitimieren, sondern um die Einhaltung von Gesetzen im Sinne der Beschäftigten zu überwachen.

Insofern würde ich mich dafür nicht vor den Karren spannen lassen - wenn, dann höchstens um prüfen zu können ob die Vorwürfe überhaupt haltbar sind. Zunächst sehe ich die Beweislast für arbeitsrechtliche Konsequenzen aber bei der GL.

Das BAG (1/ABR 16/07) vertritt die Auffassung, dass für Vorgesetzte und GL zwar eine dauerhafte Überwachung unzulässig sei, Stichproben unter Einhaltung des Grundsatzes der Datenminimierung aber zulässig seien.

Insofern ist es durchaus vertretbar, dass die GL bei Unregelmäßigkeiten und Verdachtsmomenten unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen Stichproben zieht.

Wenn er es gut mit dem BR meint, ist es vielleicht angemessen, diese Stichprobe gemeinsam mit einem BRM zu nehmen.

Aber nochmal: Ich würde mir als BR überlegen, ob man diese Kontrollen im Auftrag der GL allein vornehmen sollte.

U
UdoWoe

24.05.2022 um 17:31 Uhr

@Muschelschubser. Natürlich muss man als BR aufpassen, dass man hier nicht vor den Karren der GL gespannt wird, wie du das so schön nennst. Aber was wäre die Konsequenz, wenn der BR Nein sagt. Der AG holt sich die Daten auf nicht legalem Wege (möglich). Der AG hat ein besonderes wachsames Auge auf den MA. Dann macht dieser einen klitzekleinen Fehler worüber sich im normal Fall niemand aufregt und die Abmahnung oder Kündigung ist da. Der AG macht nix. Was bedeutet dies für die restliche Belegschaft? Ich kann tun und lassen was ich will, mir passiert ja doch nix. Und die Stimmung sausst wunderbar nach unten. Dann lieber AG und BR zusammen in die Daten schauen, oder gemeinsam eine klar definierte Regelung. Und das sehe ich nicht als "vor den Karren der GL spannen" lassen.

M
Muschelschubser

24.05.2022 um 17:38 Uhr

@UdoWoe

Deshalb wäre ich bei der gemeinsamen Einsichtnahme definitiv dabei.

Und sollte es eine BV zum Zeiterfassungssystem geben, oder eine übergeordnete BV zur im Betrieb eingesetzten Software, sollte man im Hinblick auf Überwachung und Abfragemöglichkeiten auf Sicht eine klare Regelung treffen.

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DummerHund

24.05.2022 um 17:46 Uhr

@UdoWoe "Der AG holt sich die Daten auf nicht legalem Wege (möglich)." Ein guter Anwalt bringt dann das Beweisverwertungsverbot ins Spiel. Ich sehe es wie Muschelschubser. Als BR würde ich mich ZUNÄCHST einmal nicht vor diesen karren spannen lassen. AG handelt hier in einer Hinsicht erstmal richtig das er den BR nicht im Dunkeln stehen lässt. Nun sollten AG und BRV (nicht der ganze BR) Die "Anschwärzer" zu einem Gespräch bitten damit die Tag und Datum des Arbeitszeitbetrug benennen. Da von diesem Tag oder von diesen Tage die Daten der AN-und Abmeldung ja noch da sein müssten kann man dies überprüfen. Stimmen die Anschuldigungen dann hat der AN eine Abmahnung ja verdient. Im Wiederholungsfall gibts dann halt die Kündigung. Ein BR aber sollte sich immer vor Augen halten...was aber wenn die Anschuldigungen nicht stimmen?

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