Hallo,Kollegen

Folgender Sachverhalt,unsere Betriebsvereinbarung sieht eine 5Tagewoche vor wobei der Samstag mit als Werktag bezeichnet ist ,außerdem sind Überstunden nach bestimmten Kriterien anzusetzen auch der Samstag.
wenn ein Kollege Krank würd und dann am Samstag auch hätte Arbeiten müssen ,soll er einen Krankenschein für Samstag vorzeigen allerdings will sie ihm diesen nicht vergüten?
ist das Korekt?ich denke nicht.mfg hedylein