Arbeitsplatzgarantie - muss bereits in der BV eine Regelung eingearbeitet werden, falls es doch zu betriebsbedingten Kündigungen kommt ?
Wir haben seit Jahren verschiedene Betriebsvereinbahrungen. Unter anderem auch eine Regelung der Überstundenbezahlung. Diese Regelung will nun die Geschäftsführung aufkündigen. Nach unseren Vereinbarungen ist dies mit einem Vorlauf von 6 Monaten zuläassig. Da dies dem Unternehmen nicht viel bringt hat die Geschäftsführung den Vorschlag gemacht bereits für das laufende Jahr eine einvernehmliche Regelung zu finden. Wir sind dazu generell bereit, fordern jedoch eine Arbeitsplatz Garantie für mindestens 3 Jahre. Nun unsere Fragen : Wie kann man dies am besten in eine Betriebsvereinbarung aufnehmen ? Welche Rechte entstehen durch eine solche Vereinbarung für die Mitarbeiter ? Muss bereits in der BV eine Regelung eingearbeitet werden, falls es doch zu Betriebsbedingten Kündigungen kommt ? Danke für Eure Hilfe
Community-Antworten (17)
04.07.2006 um 12:12 Uhr
Also zuerst solltet ihr euch mal klar darüber werden wie ihr reagiert, wenn der AG auf stur stellt. Ihr solltet bedenken, dass ihr die Übersatunden genehmigen müsst. Eine BV kann man immer im Einvernehmen beider Seiten ändern.
Ich wage aber die Gültigkeit der BV ernsthaft anzuzweifeln.
- §77 Abs.3 BetrVG, Tarifvorbehalt
- Der Widerspruch ansich: "Wir sind dazu generell bereit, fordern jedoch eine Arbeitsplatz Garantie für mindestens 3 Jahre." "Muss bereits in der BV eine Regelung eingearbeitet werden, falls es doch zu Betriebsbedingten Kündigungen kommt ?" Wie wollt ihr diesen Anspruch durchsetzen?
04.07.2006 um 12:45 Uhr
Hallo Frank B.,
danke für die schnelle Antwort. Wir haben keinen Tarifvertrag, von daher denken wir das §77 Abs.3 BetrVG nicht zutrifft.
Wo ist in unserem Vorgehen ein Widerspruch ? Wir sind bereit über die Überstundenbezahlung zu verhandeln - denke das ist für das Unternehmen und auch für die Mitarbeiter OK
Neben unserer verhandlungsbereitschaft, möchten wir aber eine Arbeitsplatzgarantie (falls es so etwas in der heutigen Zeit überhaupt noch gibt). Ich denke dies ist kein Widerspruch.
Eine Frage war, wie lassen wir uns die Erfüllung der Forderung am besten formulieren ? In einer BV ? Soll dort drin stehen, "bis zum 31.12.2008 keine betriebsbedingte Kündigung" und müssen wir etwas festhalten, falls der AN dennoch betriebsbedingte Kündigungen ausspricht ?
04.07.2006 um 14:02 Uhr
Auch ohne geltenden bzw. anwendbaren Tarifvertrag hat sich der Betriebsrat am §77 Abs.3 BetrVG zu orientieren, daher ja auch die Formulierung "die üblicherweise".
Es bringt wenig Sinn, an Details zu feilen, wenn die BV an sich möglicherweise anfechtbar ist.
04.07.2006 um 14:10 Uhr
Danke Rollie,
nun schlägt wahrscheinlich zu, das wir bei uns im Unternehmen VL (=Vertrausleute) genannt werden, gewählt durch die Belegschaft und wir uns nicht so richtig auskennen. Wir versuchen einfach die Belange der Mitarbeiter zu vertreten.
Dem beitrag entnehme ich, das die Bezahlung von Überstunden "üblicherweise" in Tarifvertrag geregelt ist ? oder ist das eher auf unser Streben nach Arbeitsplatzgarantien gemeint ?
Danke für Eure Hilfen
04.07.2006 um 14:18 Uhr
Ich habe meine Hinweis auf den Wiferspruch nicht auf´s Urlaubsgeld bezogen, sondern auf die Formulierungen, einmal betr.bed. Kündigungen durch die BV auszuschliessen und gleichzeitig in der BV zu vereinbaren, wenn es doch zu betr.bed. Kündigungen kommt.
Habt ihr etwa gar kein Betriebsrat, wenn du von "Vertrauensleuten" sprichst?
Diese Bezeichnung "Vertrauensleute" hat übrigens eine gewerkschaftlichen Hintergrund.
04.07.2006 um 14:34 Uhr
vl_2006,
wenn Ihr gar kein Betriebsrat seid, sondern nur ein Betriebsratsverhinderungsgremium von Arbeitgebers Gnaden, dann sind Eure Vereinbarungen sowieso nix wert!
04.07.2006 um 16:05 Uhr
Langsam, langsam....
also von "AG-Gnaden" sehen wir uns nicht. Und Betriebsratverhinderungsgremium sind wir auch nicht. Wir sahen es bisher nicht als erforderlich an uns umzubenennen. In den vergangenen Jahren hat die Zusammenarbeit AG und AN sehr gut funktioniert. Nun haben wir eine "NEUE MUTTER" bekommen. Seither ist es etwas schwierig. Wir scheuen uns noch, die Geschäftsführung mit einem Betriebsrat zu konfrontieren. Dieser Schritt wird notwendig werden, wissen wir, aber noch versuchen wir es auf der vorhandenen Basis. Sollten wir aber keine Basis finden - werden wir diesen Schritt gehen. Unsere Aufgabe sehen wir im Moment darin, das best mögliche für die Mitarbeiter zu erwirken unter Beachtung der Unternehmensinteressen. Vor diesem Hintergrund wollen wir versuchen eine Arbeitsplatz Garantie mit dem AG zu vereinbaren. Wenn jetzt eine Vereinbarung auf Basis BV nicht rechtswirksam ist, dann bringt es ja auch nichts. Ist das wirklich so ?
04.07.2006 um 16:07 Uhr
@vl_2006 Das was Du jetzt an zusätzlichen Infos mitgeteilt hast, führt die erste Frage ad absurdum: Alle BV's sind gar keine!
04.07.2006 um 17:39 Uhr
wenn mir das jetzt einer erklären kann .....
wieso sollen alle BV ungültig sein ? jeder Mitarbeiter unterschreibt sowohl die GO (Geschäftsordnung) als auch die BV. Somit sollten diese doch auch gültig sein ?
04.07.2006 um 17:42 Uhr
Weil Ihr das BetrVG nicht mit einer VL-Gruppe umgehen könnt und damit auch keine BV's abschliessen könnt. Zudem: Individualrechtlich würde ich Euch was erzählen, wenn Ihr für mich was regeln wolltet, was mir nicht opportun erscheint.
Ich muss Ramses' II-Meinung mal wieder voll und ganz zustimmen!
04.07.2006 um 17:51 Uhr
vl_2006,
dass Ihr Euch nicht von "AG-Gnaden" seht ist ja schön und gut, ändert aber nichts an den Tatsachen. Der Arbeitgeber wird Euch genau so lange hätscheln und tätscheln wie Ihr Eure Hauptaufgabe macht, nämlich einen Betriebsrat zu verhindern. Er wird Euch immer soviel Zuckerle vorwerfen, dass Ihr ganz stolz seid, wie gut doch die Zusammenarbeit klappt, nur um auf diese Art und Weise darauf verweisen zu können, dass Ihr keinen BR braucht. Gleichzeitig könnt Ihr hinter seinem Rücken immer die Peitsche "Wenn Ihr nicht spurt ..." sehen.
Und warum seid Ihr kein "Betriebsratsverhinderungsgremium"? Ihr habt doch keinen BR! Ihr habt nur einen zahnlosen Tiger der vom Arbeitgeber ein Gnadenbrot bekommt und mit seinen Urinmarken andere Raubtiere abschrecken soll. Gefühlsmässig seid Ihr amit viel viel besser dran als jeder BR. Vermutlich wird Euch Euer AG auch häufig für Eure wertvolle Arbeit belobigen.
"Wir sahen es bisher nicht als erforderlich an uns umzubenennen." Nein, nein, nein! Mit "umbenennen" ist da nichts! Da müssen BR-Wahlen her, anders läuft da nichts!
"Wir scheuen uns noch, die Geschäftsführung mit einem Betriebsrat zu konfrontieren." Klar doch! So ein schönes Leben wie bisher werdet Ihr dann nicht mehr haben. Ihr werdet Farbe bekennen müssen und Rückgrat beweisen müssen. Natürlich ist es angenehm wenn einem der AG sagt, worüber er verhandeln möchte und worüber nicht, ist ja auch alles viel harmonischer. Und mit so einem Mist wie Kündigungen und so muss man sich dann ja zum Glück auch nicht befassen.
Es gibt bei Euch keine Betriebsvereinbarungen. Alles was Ihr da produziert ist nur so lange "gültig", wie es dem Arbeitgeber Vorteile bringt, sobald er dadurch Nachzteile bekommt wird er sich überlegen diese Dinger als das zu deklarieren was es ist: Klopapier.
04.07.2006 um 17:55 Uhr
Hmmm... wenn wir das BetrVG §3 Absatz 2 richtig verstehen, dann ist doch alles OK - Gut das weicht jetzt ein wenig von der eigentlichen Frage ab, aber es scheint ohne die grundsätzliche Klärung Betriebsrat versus VL geht es nicht weiter....
04.07.2006 um 17:59 Uhr
@vl_2006 Sach mal...so bildungsresistent kannst Du doch nicht sein, oder?
04.07.2006 um 18:04 Uhr
Yepp vl_2006!
Ist alles ganz töffte bei Euch!
Viel Spaß noch wenn es bei Euch im Unternehmen irgendwann etwas enger wird. Tu uns dann aber bitte den Gefallen und poste Deine Frage "Wir brauchen ganz dringend einen BR, wie geht das am schnellsten?" unter dem selben Pseudonym!
04.07.2006 um 18:06 Uhr
OK .... wir sind also ein Gremium, genannt VL, die in einer ordentlich Wahl durch die Mitarbeiter gewählt wurden. Wir wissen, das wir nicht Betriebsrat sind, aber wir dachten bisher, es ist OK, da es aus unserer(Mitarbeiter, VL und GF) Sicht bisher funktionierte. WIe schon erwähnt hat sich die Unternehmensstruktur geändert, deshalb auch unsere Anfrage hier. Wir möchten das RICHTIGE machen. Nicht mehr und nicht weniger. Zusammenfassen habe ich nun gelernt, das die in den vergangenen Jahren getroffenen BV zumindest zweifelhaft sind. Na dann haben wir ja einige Jahre Mist gebaut !! Ich werde mal VL-intern die Beiträge (danke an ALLE) verteilen und ne kleine Diskussionsrunde beginnen
Freue mich auf weitere Meinungen
04.07.2006 um 18:10 Uhr
@ramsesII
sorry. Tut schon gut wenn man nach Hilfe/Unterstützung anfragt und dann etwas Zynismus erntet. Sorry das konnte ich mir nicht verkneifen
04.07.2006 um 18:17 Uhr
vl_2006,
häufig kommt die eigentliche "message" nur durch pointierte Darstellung beim Adressaten an.
Mein Freund Google meinte übrigens unter anderem sei folgendes (sicherlich etwas einseitige) Dokument lesenswert:
http://www.igmetall-itk.de/files/infoblatt_betriebsraete.pdf
Ansonsten, mit "Mitarbeitervertretung statt Betriebsrat" oder ähnlich kreativen Kombinationen findet man das ein oder andere Prachtstück im Internet. Beachte aber, dass "Mitarbeitervertretung" im kirchlichen Bereich auch für legitimierte Gremien benutzt wird und "Vertrauensleute" bei Gewerkschaften die Mitglieder des gewerkschaftlichen Vertrauenskörpers bezeichnen.
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