Versetzung
Mal angenommen ein MA wurde als kaufmännischer Angestellter eingestellt. Arbeitet aber seit fünf Jahren im Bereich Produktion und soll jetzt im Bereich Lager eingesetzt werden. Sein Lohn ist immer noch drei Gruppen höher (wie ein Kaufmann). Es wurde kein Änderungsvertrag gemacht. Die Versetzung auf seinen jetzigen Arbeitsplatz wäre mit ihm und dem Betriebsrat abgestimmt worden. Kann Er jetzt widersprechen, weil er in seinem jetzigen Bereich bleiben will?
Kann der BR der Versetzung widersprechen? Weil der Arbeitsplatz nicht dem in seinem Arbeitsplatz entsprich?
Ach ja, fast vergessen: In der bisherigen Abteilung entfällt ein Arbeitsplatz.
Community-Antworten (2)
18.12.2012 um 10:37 Uhr
Von Produktion nach Lager wäre jedenfalls eine Versetzung (Zustimmung des BR erforderlich).
Er selber kann sich jetzt kaum auf seinen Arbeitsvertrag als kaufm. AN berufen, da er ja entweder offiziell seiner damaligen Versetzung zugestimmt hat oder dies hingenommen hat. Die Art der Tätigkeit aus dem Arbeitsvertrag wurde also durch gegenseitiges schlüssiges Handeln stillschweigend geändert.
Ob der BR Widerspruchsgründe anführen kann ist eine andere Sache. Hier kämen ja nur die Gründe aus dem § 99 BetrVG in Betracht.
18.12.2012 um 10:47 Uhr
Kann Er jetzt widersprechen, weil er in seinem jetzigen Bereich bleiben will?
Das hängt davon ab, was vertraglich vereinbart wurde. Ohne explizite Vereinbarung eines Arbeitsplatzes hat der AG nach §106 das Recht zu einer solchen Versetzung, wenn auch unter Berücksichtigung der "Billigkeit". Insofern unbillig ist jede Versetzung die zu einer Minderung des Einkommens führt oder die für einen AN dieser Einkommensstufe absolut unangemessen ist. Da der AN aber bereits einen Job im Bereich Produktion als angemessen akzeptiert hat, müsste die Arbeit im Lager schon relativ "erniedrigend" sein um unbillig zu sein.
Kann der BR der Versetzung widersprechen?
Das hängt davon ab, ob einer der Widerspruchsgründe aus §99 BetrVG zieht. "Benachteiligung des AN" geht in die Richtung, vgl. DKK Rn. 226 zu §99 BetrVG.
In der bisherigen Abteilung entfällt ein Arbeitsplatz.
Das wäre u.U. ein Grund für eine betriebsbedingte (Änderungs-)Kündigung, die dann aber wieder nach Sozialauswahl schreit. Aber das muss der AG dann auch so durchziehen. So lange er nur eine Versetzung betreibt ist dieser Umstand erstmal belanglos.
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