Wir sind ein tariffreier Kleinbetrieb und es stehen Probleme mit der Aufsichtsbehörde für unsere Außendienstler ins Haus. Einsatzbereiche: Wartungen/Prozessoptimierung u. a. in chemischen Betrieben, die möglichst am Wochenende durchgeführt werden sollen; Aufbau oder Inbetriebnahme von Anlagen, die meist über einen Zeitraum von 10 Tagen im Ausland laufen.Streitthemen: Sonntagsarbeit im Werk des Auftraggebers, An-/Abreise am Sonntag (mit Firmenauto), Überschreiten der 10-Stunden-Arbeitszeit während der Montagezeit (weil der AD noch ins Hotel fährt oder Berichte schreibt oder nach Fertigstellung der Arbeit noch nach Hause fährt). Das Problem liegt nicht auf der AN-Seite. Die AN arbeiten lieber am Sonntag statt in einem Hotel in irgendeinem Industriegebiet die Zeit totzuschlagen und nehmen im Anschluss einen (zusätzlichen) freien Tag. Leider ist das nicht ArbZG-konform.

Da wir nicht tarifgebunden sind, trifft weder Tarifvertrag noch BV aufgrund eines TV zu. Hat jemand von Ihnen Erfahrung mit Beantragung von Ausnahmegenehmigungen der Aufsichtsbehörde? Was muss man für einen solchen Antrag beachten?

Präzisierung: Wir sind geprüft worden und die Behörde hat Überschreitung festgestellt. Firmenintern hat es bislang keinen Stress gegeben. Jetzt will die GL die 10-Stunden-Regelung mit der Brechstange einhalten, sucht aber eigentlich Leute, die möglichst sonntags anreisen und die Angebote an die Kunden (meist 24h/7 Tage-Betriebe) sehen immer noch 10-Stunden-Tage vor Ort vor. Es passt alles nicht zusammen, die Kollegen sind sauer und ich würde gerne einen Vorschlag unterbreiten, was wir bei der Behörde beantragen sollen. Kompromisssuche! In einem 1er BR diskutiert es sich schlecht.