Erstellt am 07.12.2012 um 09:17 Uhr von producer
Was habt ihr in der BV geregelt? BR muss Zugriff haben.
Erstellt am 07.12.2012 um 10:16 Uhr von meckerziege
Genau - BR hat Zugriff. Wenn nicht so bei Euch, einfordern!
BV!!
Erstellt am 07.12.2012 um 10:56 Uhr von jahoo
Der BR hat Zugriff. Habe mich falsch ausgedrückt. Wir möchten das jeder Mitarbeiter seinen aktuellen Dienstplan- Überstunden, Feiertagfrei etc. selbst prüfen kann. Ist aber ohne Zugriff über Vorgesetzten nicht möglich. Uns fehlen Infos ob es dsoft nicht hergibt, oder ob es nicht gewollt ist.
Erstellt am 07.12.2012 um 11:10 Uhr von petrus
Verstehe ich jetzt nicht!
Der MA bekommt doch sicherlich rechtzeitig (z.B. eine Woche vor Monatsbeginn) seinen neuen Dienstplan, aus dem die gewünschten Angaben (wieviele Ü-STd. sind geplant, an welchen Feiertagen muss er arbeiten & wann ist der Ersatz-Ruhetag, ...) hervorgehen sollten. Was kann er jetzt nicht prüfen?
Erstellt am 07.12.2012 um 12:31 Uhr von jahoo
Stimmt , aber für Wochenfreie Tage, Frei für.Feiertag ist auf dem Ausdruck nur 0 hinterlegt. Auch Überstunden sind über den Ausdruck schwer nach zu verfolgen.
Erstellt am 07.12.2012 um 12:33 Uhr von jahoo
Für was das 0 steht ist mur in den Bemerkungen ( wenn überhaupt) hinterlegt.
Erstellt am 07.12.2012 um 16:04 Uhr von gironimo
Ich würde beim Hersteller fragen, ob dies durch entsprechende Systemeinstellungen möglich ist.
http://www.d-soft.de/