Hallo,
wir haben im BR vor ca. 1 Jahr beschlossen, dass auf die gespeicherten Protokolle nur die ordentlichen BR-Mitglieder dauerhaften Zugriff haben. M.E. ist dies im § 34 auch so geregelt, dass nur die Mitglieder des BR´s das Recht haben, diese einzusehen. Einige (geladene) Ersatzmitglieder haben nun den Antrag gestellt, ebenfalls dauerhaften Zugriff auf die Protokolle zu haben. Als Begründung wurde u.a. der § 79 (Geheimhaltungspflicht von ordentlichen und Ersatzmitgliedern) aufgeführt. Aus meiner Sicht haben gem. § 34 nur ordentliche Mitglieder (Betriebsräte) dauerhaften Zugriff auf die Protokolle, die (geladenen) Ersatzmitglieder können bei Ladung Einsicht in die Protokolle fordern (Holschuld), jedoch nicht dauerhaft. Wie seht Ihr das?
Und wie sieht es aus mit der Schwerbehindertenvertretung, die in (fast) jeder Sitzung anwesend ist. Aufgrund der dauerhaften Anwesenheit kann hier doch ein genereller Zugriff erteilt werden?
Vielen Dank!