Erstellt am 29.11.2010 um 19:49 Uhr von wölfchen
. . . ich versuchs mal: Ihr habt einen Betriebsausschuss, der für die Dienstpläne zuständig ist. (Richtig?) Den Ausschußmitgliedern steht 24 Stunden am Tag der Zugriff auf die Dienstpläne zu.(Richtig?)
Wo nun siehst Du das Problem? Du meinst also, ich bin z.B. von 8:00 bis 16:00 BR und danach bin ich einfach das wölfchen und kein BR mehr? Mein Freund, das passt so nicht, denn wenn alle hier im Forum so dächten, würdest Du vor morgen Früh keine Antwort mehr auf Deine Frage erwarten können. Und auch Du selber führst doch mit der Uhrzeit Deiner Frage selbst den Beweis dafür, dass man als BR nicht einfach an- und abschalten kann. Und wenn mir nun Spätabends ein Gedanke zu den Plänen kommt, den ich überprüfen will, warum soll ich da keinen Zugriff mehr haben? Und was ist so geheimnisvoll bzw. was passiert Deiner Meinung nach im Laufe des Abends oder über Nacht mit den Plänen, dass es ein BRM nicht zufällig sehen soll?
Erstellt am 29.11.2010 um 20:17 Uhr von Immie
... ist der zugriff Dienstplan Daten einsehbar 24 Std 7 Tage die Woche für 6 BRMs ohne Freistellung nötig ? ...
Nicht mehr und nicht weniger als für freigestellte BRM.
Alle sind gleich und die Freigestellten nicht gleicher.
Erstellt am 30.11.2010 um 18:58 Uhr von sincup
@immi und das bösi wölchen
nun sengt mal bitte den blutdruck.
ich frage weil der ds ja nicht zum spass da ist! er muss ja auch für den br gelten und das muss auch hinterfragt werden.
unsre nicht freigestellten benötigen den zugriff nur wärend der sitzung im ausschuss, sie können aber jederzeit von mehr als 13 orten über die stadt die daten der mitarbeiter abrufen.das scheint mir laut dem ds etwas viel zumal es reichen würde wenn ein oder zwei den zugriff hätten, da die dienstplkäne eh aus gedruckt werden unsre freigestellten ind den klinicen zugeteilt sie gehen dort auch hin wenn es probleme gibt. meine frage ist nun ist es nicht kritisch zu sehen das brms zugriff auf persönliche daten der belegschaft haben ohne das es dafür einen permaneten grund gibt?
der arbeitgeber darf das ja auch nicht bzw dessen gehilfen wie hier immer wieder geschrieben wird , nochmal ich frage damit mir bzw dem br das thema nicht irgendwann auf die füsse fällt ! das wäre ja nicht das erstemal das gut gemeint zum nachteil gereicht?!
Erstellt am 30.11.2010 um 19:08 Uhr von Lotte
sincup,
wie geht Ihr denn mit Dienstplanänderungen um? Da nützen doch die Ausdrucke nichts?
Erstellt am 30.11.2010 um 21:30 Uhr von Immie
@sincup
So etwas bringt mich nicht in wallung....
Der Betriebsrat (als Gremium) ist nicht "Dritter" im Sinne des BDSG.
Erstellt am 30.11.2010 um 22:01 Uhr von Kölner
@sincup
Tatsächlich würde ich mir als BRM mehr Gedanken um mein Verständnis von Gesetzen machen...