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Variables Einkommen

M
Maggie
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir (3 Betriebsräte) sind seit August 2012 im Amt. Es ist noch etwas schwierig aus dem Wust an Infos etwas rauszulesen. Wir haben aktuell das Problem, dass neue Ziele für das nächste Geschäftsjahr festgelegt werden soll. Arbeitsvertraglich haben wir alle -individuell verschieden - ein variables Einkommen. Wir fordern die Verteilung der 100 % auf andere Ziele als die Geschäftsführung und unsere Investoren. Unser GF sagt hier hat der BR KEIN Mitspracherecht - hätte sein Anwalt gesagt. Hat hier jemand Erfahrung?

Danke schon mal

2.07306

Community-Antworten (6)

L
leserin Akzeptiert

06.12.2012 um 17:14 Uhr

Urteil: Az: BAG 1 ABR 44/87 LeitsatzErhalten Vertriebsbeauftragte (angestellte Verkäufer) ein Einkommen, das sich aus einem Grundgehalt, einem variablen erfolgsabhängigen Einkommen (Provision) und Prämien zusammensetzt, hat der Betriebsrat bei der Festlegung des Verhältnisses von Festgehalt zu den variablen Einkommensbestandteilen sowie bei der Festlegung des Verhältnisses der variablen Einkommensbestandteile untereinander mitzubestimmen.

http://www.betriebsrat.com/urteile-br-arbeit-bag-1-abr-44-87

Von wesentlicher Bedeutung ist das Mitbestimmungsrecht nach § 87 I Nr. 10 und 11 BetrVG, wonach ein Mitbestimmungsrecht u.a. bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen sowie der Einführung, Anwendung und Änderung von Entlohnungsmethoden besteht und die Festsetzung leistungsabhängiger und erfolgsorientierter Vergütungsbestandteile besteht (variable Vergütungsbestandteile).

Hierbei besteht ein Mitbestimmungsrecht zu der Frage, ob z.B. eine variable Arbeitsvergütung bezahlt werden soll, und wenn ja, welcher Personenkreis hiervon betroffen werden soll und nach welchen Grundsätzen und Kriterien diese variable Vergütung gezahlt werden soll. Dagegen besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zu der Entscheidung, wie hoch die variable Vergütung für die hierdurch betroffenen Arbeitnehmer pro Abrechnungszeitraum insgesamt sein soll und wie hoch die konkrete variable Vergütung für jeden einzelnen Arbeitnehmer tatsächlich ist. Dies entscheidet der Arbeitgeber alleine.

http://www.bmp-arbeitsrecht.de/die-mitbestimmung-des-betriebsrats/die-mitbestimmung-des-betriebsrats/

G
gironimo

06.12.2012 um 17:09 Uhr

Der BR hat ein Mitbestimmungsrecht aus dem § 87 Abs 1 Nr 10+11 BetrVG.

Ich gehe davon aus, dass Euer ganzes System der Zielvereinbarung und der damit verbundenen Beurteilungsgrundsätze ( Ermittlung der Zielerreichung; § 95 BetrVG ) ohne Eure Mitbestimmung entstanden ist. Dies sollte Anlaß für den AG genug sein, mit Euch zu verhandeln.

Der Teilaspekt >wofür der AG Geld zur Verfügung stellt< also welches Firmenziel gibt es, wäre dabei mitbestimmungsfrei. Der BR hätte hier aber bei den Verteilungsgrundsätzen mitzubestimmen.

Ich würde an Eurer Stelle den AG in diesem Jahr sein Firmenziel lassen und mich eher um die Verteilungsgrundsätze kümmern (also wer bekommt bei welcher Zielerreichung wie viel und wie wird mit Störfällen umgegangen (Krankheit, andere Ausfallzeiten, geänderte Marktbedingungen usw.).

Dann würde ich ein Seminar belegen und das Thema im kommenden Jahr vom Grundsatz her aufrollen.

M
maggie

06.12.2012 um 17:23 Uhr

Wir suchen ja nach den Kriterien der variablen Vergütung. 100 % nur auf Firmenziel (sprich EBIT) ist der Vorschlag der Geschäftsleitung 50 % Firmenziel und 50 % persönliche Ziele - Vorschlag BR

Hier wird ja nicht die Höhe festgelegt oder liege ich falsch?

G
gironimo

06.12.2012 um 19:29 Uhr

Es geht eben auch um die Zweckbestimmung. Der AG stellt einen vollen Topf auf den Tisch und sagt, "der ist da und dafür - nun bestimmt mal mit, wer wieviel davon bekommt. Er kann auch sagen "Für persönliche Ziele ist der Topf gleich 0"

Darum kommt Ihr aus meiner Sicht an das Problem nur ran, wenn Ihr ein Gesamtpaket "Prämiensystem" schnürt. Das läßt sich aber aus meiner Sicht nicht in diesem Jahr über die Bühne ziehen. Natürlich könnte man sich auch dadurch verweigern, indem man sich bei den Verteilungsgrundsätzen verweigert und sagt, dass man zunächst eine Betriebsvereinbarung "Prämiensystem" will - aber eventuell auf den Rücken der Kollegen.

Darum bleibe ich bei meiner Ansicht. Dieses Thema solltet Ihr gründlich vorbereiten und dann von Eurem Initiativrecht Gebrauch machen und ein System für eine BV in die Verhandlungen einbringen.

M
Maggie

07.12.2012 um 09:21 Uhr

Also danke erst mal für die Antworten - scheint doch komplexer zu sein als erwartet. In unserem Fall ist es aber keine Prämie sondern Bestandteil des Arbeitsvertrages bei jedem Mitarbeiter individueller Betrag. Kann also nicht wie ein Bonus oder eine Prämie angesehen werden. Denke mal wir sollten uns Unterstützung von einem Rechtsanwalt holen! Danke für die Hilfe!

P
Petrus

07.12.2012 um 12:05 Uhr

Noch ein bissche Lektüre für das Wochenende? Das BAG hat sich in der Vergangenheit auch mal mit der Abgrenzung Ziel_vereinbarung_ und Ziel_vorgabe_ beschäftigt (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. Dezember 2007 – 10 AZR 97/07). Danach plant der ArbGeb hier wohl eine Zielvorgabe. Die Frage ist jetzt: was steht im ArbVertr?

Viel weiteren Lesestoff liefert auch Tante Google: http://www.google.de/search?q=bag+urteil+zielvereinbarung bzw. http://www.google.de/search?q=bag+urteil+zielvereinbarung+beeinflussbar

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