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BV für variables Einkommen

Y
yellowlife
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, daß ich irgendwo einen Filmriss hatte. Vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen. Es ist doch richtig, daß die Höhe der Variablen zum Gehalt "individuell" mit dem AG verhandelt werden. In der Vergangenheit, wurden die Zielvereinbarungen auch immer individuell festgelegt. Nun jedoch möchte der AG mit dem BR eine BV über die „Verfahrensweise zur Ermittlung des variablen Zieleinkommens“ abschließen. Darin sollen z.B. die Unternehmensziele für das variable Zieleinkommen und die Feststellung sowie die Auszahlung festgelegt werden. Welchen Vorteil hätte die Belegschaft durch solch eine BV? Darf der BR überhaupt eine BV über Dinge abschließen, welche meiner Meinung nach unter das Individualrecht fallen? Es wäre echt super, wenn ihr mir da mal auf die Sprüngen helfen könntet.

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

23.05.2012 um 22:12 Uhr

Der AG hat die seltene Gabe, Mitbestimmungsrechte des BR zu erkennen. Ihr solltet ihn dankbar sein. Zielvereinbarungen unterliegen der Mitbestimmung ebenso wie die Verteilungsgrundsätzen im Sinne des § 87 Abs 1 Nr 10+11 BetrVG.

Es geht dabei darum, ein (möglichst) gerechtes Sytem zu finden. Das Therma ist sehr komplex und wenn dem BR schon jetzt noch nicht einmal einfällt, was er regeln könnte, empfehle ich Euch ein Seminar zum Thema "variable Vergütungssysteme".

D
DrUmnadrochit

24.05.2012 um 00:15 Uhr

yellowlife,

da muss man sauber trennen.

  • Wenn die AN nach eigenem Gusto irgendwann beim Arbeitgeber aufschlagen und ihm um eine Gehaltserhöhung anbetteln und dieser die se nach Tagesform und Sympathiewert des Mitarbeiters festlegt, dann ist das in der Tat Individualrecht und der BR hat nichts mitzukamellen.

  • Wenn der AG aber Verfahren oder Kriterien festlegt mittels derer Gehaltserhöhungen festgelegt werden (z.B. Zielvereinbarungen), dann ist das Kollektivrecht und der BR tut gut daran, seine Mitbestimmung auszzuüben.

Y
yellowlife

24.05.2012 um 19:19 Uhr

Zunächst einmal vielen Dank für eure Antworten. Ich stellte diese Frage, weil ich eine betroffene Person dieser BV bin. Nun betrachtet und bewertet man es nicht immer neutral, wenn man dur eine BV schlechter gestellt wird. Denn ich kann aus unserer Situation heraus nicht mehr als 50% Rohertrag aus einem Umsatz erwirtschaften, wo nur max. 30- 40% herauskommen. Hmm....dann werde ich wohl dem Gremium nachgeben und die Schlechtertstellung hinnehmen müssen. Vielen Dank nochmal, für das öffnen der (meiner) Augen.

D
DrUmnadrochit

25.05.2012 um 02:24 Uhr

Hallo Yellowlife!

Ich gebe zu, dass ich den Sachverhalt nur ansatzweise verstehe.

Ein BR ist (auch) dazu da, die Gleichbehandlung der vertretenen Arbeitnehmer sicherzustellen. Das kann natrülich durchaus zum (gefühlten) Nachteil derer sein, die es verstehen, besonders erfolgreich für sich selber zu verhandeln.

Der BR muss aber auch die Gleichbehandlung der vertretenen Arbeitnehmer sicherstellen. Damit müssen die Arbeitnehmer an Hand vergleichbarer Kriterien gemessen werden, also muss es Dir möglich sein, im gleichen Maß einen Bonus zu verdienen wie Deine Kollegen. Also ganz grob gesagt: Wenn alle anderen Kollegen auch 30-40% erwirtschaften können, dann ist das ok.

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